Hallo @Rosi0812 , ich kann mich den Ausführungen meiner Vorredner nur anschließen: Die DATEV hat alles richtig gemacht; die Beitragsnachweise sind korrekt erstellt. Nun ist es an der Krankenkasse, das sich ergebende Guthaben auszuzahlen. Da die Krankenkassen nach meinen Erfahrungen das nicht allzu schnell von selbst veranlassen, habe ich in meiner monatlichen to-do-Liste den Punkt: Auswertung 320 auf negative Beträge prüfen und Krankenkasse um kurzfristige Überweisung auf das ihnen bekannte Bankkonto bitten. Das mache ich regelmäßig per (mittlerweile Standandtext-) Email. Eine Verrechnung mit kommenden Beitragszahlungen lehne ich aus zweierlei Gründen ab: 1. Auf das Guthaben muss man warten. 2. Die Abstimmung im Rahmen der Verbindlichkeiten aus SV wird dadurch erschwert. Bei rund 30 Krankenkassen, mehreren hundert Mitarbeitern und Teilnahme am Schätzverfahren ist einfach die Dynamik (Eintritte, Austritte, Krankenkassenwechsel) zu groß, als auch noch Verrechnungen abstimmen zu müssen. Viele Grüße und einen schönen Tag.
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