Hallo, wenn ein Mitglied eines Versorgungswerks vorzeitig Altersruhegeld bezieht und weiterhin arbeitet, ist es grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber es kann sich freiwillig weiterversichern. Die Entscheidung, ob weiterhin Beiträge gezahlt werden, liegt beim Mitglied. obwohl Versicherungsfreiheit besteht, können Rentnerinnen und Rentner, die weiterhin arbeiten, auf die Versicherungsfreiheit verzichten und freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Die Verzichts- erklärung unterschreibt bzw. erklärt sie selber schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber. Allerdings kann das Versorgungswerk, dem das Mitglied angehört, eigene Regelungen haben, die die Weiterzahlung von Beiträgen oder die Anrechnung von Hinzuverdienst betreffen. Es ist ratsam, sich direkt beim Versorgungswerk zu erkundigen, welche Auswirkungen die Weiterarbeit auf die Betriebsrente hat.
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