Hallo zusammen,
wir haben unsere Mitarbeitenden zum 30.06.2025 aus dem bisherigen Mandanten abgemeldet und in einen neuen Mandanten (Mandant X) übernommen.
Aktuell stehen wir jedoch vor dem Problem, dass bei bereits ausgeschiedenen Mitarbeitenden nachträgliche steuerliche Korrekturen notwendig sind – verursacht durch Steueranpassungen seitens der Politik aus den Vormonaten.
Daher unsere Frage:
Sind wir verpflichtet, diese Steuerkorrekturen auch bei ausgeschiedenen Mitarbeitenden durchzuführen, oder gibt es in DATEV Lohn und Gehalt eine Möglichkeit, diese Korrekturen zu unterdrücken?
Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
Viele Grüße
LG Mike
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Adebahr,
ja, es ist verpflichtend siehe Dok.-Nr.: 1006567