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Betriebstätigkeit einstellen / Steuerkorrekturen bei ausgeschiedenen Mitarbeitenden in DATEV Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 09.07.2025 10:43:04 von Martina161
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Adebahr
Beginner
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

wir haben unsere Mitarbeitenden zum 30.06.2025 aus dem bisherigen Mandanten abgemeldet und in einen neuen Mandanten (Mandant X) übernommen.

 

Aktuell stehen wir jedoch vor dem Problem, dass bei bereits ausgeschiedenen Mitarbeitenden nachträgliche steuerliche Korrekturen notwendig sind – verursacht durch Steueranpassungen seitens der Politik aus den Vormonaten.

 

Daher unsere Frage:
Sind wir verpflichtet, diese Steuerkorrekturen auch bei ausgeschiedenen Mitarbeitenden durchzuführen, oder gibt es in DATEV Lohn und Gehalt eine Möglichkeit, diese Korrekturen zu unterdrücken?

 

Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!

 

Viele Grüße

 

LG Mike

 

 

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Martina161
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
48 Mal angesehen

Hallo Adebahr,

 

ja, es ist verpflichtend siehe Dok.-Nr.: 1006567

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letzte Antwort am 09.07.2025 10:43:04 von Martina161
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