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DEUEV-Meldung wurde nach Unterbrechung nicht korrekt gemeldet (Beanstandung durch Krankenkasse)

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letzte Antwort am 11.04.2024 08:47:00 von Rosi0812
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Rosi0812
Einsteiger
Offline Online
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226 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich habe folgenden Fall, bei dem ich bitte Hilfe benötige.

Eine privat versicherte Mitarbeiterin ist im Jahr 2023 mehrfach krank o. LFZ.

Die Zeiträume ohne LFZ:
2022 bis 12.03.23
13.06. - 25.08.23

 

Die erzeugten DATEV-Meldungen lauteten:

13.03. - 12.06.23 (Grd. 51) - absolut korrekt

01.08. - 31.12.23 (Grd. 50) - nicht korrekt

 

Die nicht korrekte Meldung hätte ab 26.08. lauten müssen. Das wird jetzt von der Krankenkasse mit Hinweis auf RV-Zeiten bemängelt und soll korrigiert werden.

 

Ich habe alle Fehlzeiten korrekt und gleichlautend im Kalender erfasst mit Ausfallschlüssel K6. Unter Bewegungsdaten - Krankheitszeiten ist alles ordentlich aufgeführt.

Unter Bewegungsdaten - Monatsstammdaten - Arbeitgeberleistungen ist auch alles identisch erfasst (tut wahrscheinlich hier nicht zur Sache).

 

Warum ist die Meldung durch DATEV hier nicht richtig erstellt worden? Ich kann nicht feststellen, was hier falsch gelaufen sein könnte. 

Kann die Meldung noch einmal systemseitig automatisch korrigiert werden?

Oder muss ich den kostenpflichtigen Weg gehen und über MyDatev melden (was mir vom Ablauf auch nicht ganz einleuchtend ist - aber ich hoffe noch auf eine einfachere Lösung).

 

Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe.

Viele Grüße
Rosi0812

 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
129 Mal angesehen

Hallo Rosi0812,


sie erwähnen, dass Daten unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug erfasst sind. Wurden denn während der Unterbrechung Bezüge (z. B. VWL, Firmenwagen) abgerechnet?
Falls ja, können diese im Teilmonat zu abweichenden Zeiträumen in der DEÜV-Meldung führen. Wenn der SV-Freibetrag durch die weitergewährten Leistungen überschritten wird, werden weiterhin 30 SV-Tage angesetzt.
Die Jahresmeldung GdA 50 ist durchaus ab dem 01.08.2023 korrekt.
Gerne prüfen wir Ihren Sachverhalt im persönlichen Kontakt. Bitte wenden Sie sich über unsere Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
Rosi0812
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
96 Mal angesehen

Vielen Dank, ich konnte das Problem mit einem Ihrer Mitarbeiter lösen.

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letzte Antwort am 11.04.2024 08:47:00 von Rosi0812
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