Hallo in die Runde!
Ich habe mal eine Frage in die Runde:
Mitarbeiterin wurde zum 31.07.2025 gekündigt.
Es wurde eine Kündigungsschutzklage eingereicht und ich habe nun den Gerichtsbeschluss vorliegen.
Mitarbeiterin erhält eine Abfindung:
Wie wird das in LuG abgerechnet? Mit der Lohnart 4330?
Vielen lieben Dank schon mal!
LG
Hallo, wir nutzen die Lohnart 4310 Abf. ohne Freibetrag ab 1/1999 (LuG).
Beide Lohnarten scheinen identisch zu sein. Bei "meiner" steht oben hinter dem Lohnartenkern noch mehrjährig/jährl.
Der Unterschied ist der Lohnartenkern: bei mir ABF04, bei Deiner Wahl ABF06.
Vielleicht musst Du da noch mal tiefer einsteigen.
Ich hoffe, das hilft Dir ein bisschen weiter.
Viele Grüße!
Hallo,
ab dem Zuordnungsmonat 01/2025 wird eine Abfindung mit den Standardlohnarten 4310 und 4330 als sonstiger Bezug und sozialversicherungsfrei abgerechnet.
Bis 2024 wurde mit der Lohnart 4310 eine Günstigerprüfung durchgeführt und ggf. nach dem Fünftelungsverfahren versteuert.
Weitere Informationen zur Abrechnung einer Abfindung in Lohn und Gehalt finden Sie im Dokument Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis.