Liebe Community,
ich möchte eine Krankengeldbescheinigung vorab senden. Die Mitarbeiterin ist ab dem 03.03.26 im Krankengeldbezug. Der Februar als Bezugsmonat ist bereits abgerechnet.
Der normale Weg ist mir bekannt: Daten erfassen, Probeabrechnung 03/26 laufen lassen und kontrollieren und über den Mitarbeiter Abrechnung - DÜ Entgeltersatzleistungen.. die Bescheinigung auf den Weg bringen. So weit so gut.
Leider funktioniert das in meinem aktuellen Fall nicht. Es erscheint diese Fehlermeldung:
Fehler #LN17374
Der Monat 03/2026 ist noch nicht abgerechnet; im Fall eines Systemwechsels mit Lohnkontovorträgen ist der Monat noch nicht eingegeben.
Ohne ein abgerechnetes bzw. vorgetragenes Lohnkonto für einen der letzten Entgeltabrechnungszeiträume kann die EEL-Meldung nicht
erstellt werden.
» Rechnen Sie den angegebenen Monat ab bzw. legen Sie das Lohnkonto an und führen Sie die Meldungserstellung anschließend erneut
durch.
Wir hatten keinen Systemwechsel und auch sonst keine außergewöhnlichen Dinge bei der Mitarbeiterin.
Hat jemand eine Idee, was hier zu tun ist?
Vielen Dank und viele Grüße
Rosi0812
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sie müssen die Mitarbeiterin im Krankengeldbezug (einmal) für den Monat 3/26 endgültig abrechnen. Dann senden Sie die Meldung über den Mandanten. Danach die Abrechnung bei der Mitarbeiterin wieder löschen und gut ist's.
Das machen wir regelmäßig, damit die Krankengeldfreigabe in dringenden Fällen schneller erfolgen kann.
Und das ist übrigens eine Sonderleistung, die wir dem Mandanten (nach einmaliger Erklärung) über Zeitaufwand gesondert in Rechnung stellen.
Hallo cro,
vielen Dank für den Hinweis. Aber eigentlich ist die Möglichkeit, die ich aufgeführt habe, doch eigentlich für den nicht umständlichen Weg mit Vorabverbuchung und nachträglicher Löschung gedacht. Und ich bin auch der Meinung, dass ich es schon mal über den von mir beschriebenen Weg gemacht habe.
Danke für den Hinweis mit der Sonderleistung und der zusätzlichen Vergütung. Aber wir machen eine Unternehmensabrechnung und keine Mandantenabrechnung im Sinne der Steuerberater. Meinen Aufwand zahlt somit auch mein Chef 😉
Viele Grüße und ein sonniges Wochenende,
Rosi0812
Hallo,
welchen Monat haben Sie den bei der Übermittlung ausgewählt, 02 oder 03?
LG
@Rosi0812 Dann ist die Fehlermeldung aber eigentlich nicht erklärbar.
Fehler #LN17374
Der Monat 03/2026 ist noch nicht abgerechnet.............
Dennoch viel Erfolg.
Hallo ama,
der Monat 03/2026 war voreingestellt. Somit sollte die Bescheinigung bei der normalen Probeabrechnung 03/2026 mitlaufen. Lief sie aber nicht.
Danach hatte ich versucht, den Monat 02/2026 vorzugeben. Dabei kam dann diese Meldung:
Hinweis #LN16820
Im Rahmen der Datenübermittlung Entgeltersatzleistungen (EEL-Verfahren) konnten für den Monat der Anforderung (02/2026) keine
Meldungen erzeugt werden.
» Prüfen Sie Ihre Eingaben.
Viele Grüße
Rosi0812
Hallo,
grundsätzlich kann eine EEL-Meldung über Abrechnung | DÜ Entgeltersatzleistungen... erstellt werden, auch wenn der aktuelle Monat und zugleich erste Monat des Krankengeldbezugs noch nicht abgerechnet ist.
Ich habe mit den mir vorliegenden Informationen den Sachverhalt in einem Testmandant nachgestellt.
Warum bei Ihrer Konstellation der Fehler #LN17374 auftritt, können wir gerne im 1:1 Service prüfen.
Liebe Community,
ich hatte gerade mit einer netten Dame von DATEV einen telefonischen Service-Kontakt und wir konnten eine Erklärung dafür finden, warum die EEL-Meldung nicht vorab erstellt wird.
Der Grund ist, dass nicht alle EEL-Meldungen vorab erstellt werden können. Hierzu gehört auch das Übergangsgeld (ich hatte mich in meinem Post leider falsch ausgedrückt, denn ich hatte versehentlich Krankengeldbescheinigung geschrieben). Das Gleiche gilt übrigens auch für Kinderkrankengeld. Auch hier ist keine Vorab-Meldung möglich.
Muss man halt wissen...
Trotzdem danke an alle mitdenkenden und helfen wollenden DATEV-Nutzer.
Einen schönen Tag und viele Grüße
Rosi0812
@Rosi0812 schrieb:
Der Grund ist, dass nicht alle EEL-Meldungen vorab erstellt werden können. Hierzu gehört auch das Übergangsgeld
Danke für die Info! Das war mir noch nicht bekannt.
@Rosi0812 schrieb:
Der Grund ist, dass nicht alle EEL-Meldungen vorab erstellt werden können. ... Das Gleiche gilt übrigens auch für Kinderkrankengeld. Auch hier ist keine Vorab-Meldung möglich.
Das war bekannt, weil die Berechnung zum Kinderkrankengeld auf das ausgefallene Entgelt des Abrechnungsmonats (und nicht auf Verdienste der Vormonate) abstellt. Und dieses ausgefallene Entgelt ist ja erst zusammen mit der Abrechnung bekannt.
VG