Hallo Zusammen, eine Hinweis hat mich jetzt ein wenig "verunsichert", daher meine Frage: Wenn bei Mandanten die Beitragsschätzung eingerichtet ist und ich diese erst nach der Mitteilung der Stunden am Anfang des Folgemonats abrechne, wie verhält es sich dann mit der Abrechnung von Inflationsausgleichsprämie im Dezember? Ab Januar 2025: Prämie ist voll steuerpflichtig Entscheidend für die Steuerfreiheit ist der tatsächliche Zufluss auf dem Konto beim Arbeitnehmer. Die Prämie muss bis spätestens 31. Dezember 2024 auf dem Konto des Mitarbeiters eingehen. Zahlungen, die erst im Januar 2025 gutgeschrieben werden, fallen nicht mehr unter diese Sonderregelung und wären damit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Heißt das ich müsste alle Schätzmandate darüber informieren, dass eine Inflationsprämie, welche für Dezember 2024 geplant ist, aber erst im Januar abgerechnet wird, bereits trotzdem schon im Dezember gezahlt werden soll. Wie macht ihr das? Wahrscheinblich bin ich nur etwas schockiert, weil ich bis jetzt noch nicht daran gedacht hatte 😩
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