Wir haben deshalb im November unsere Mandanten darauf hingewiesen, dass (gerade bei den Stundenlöhner) eine mögliche IAP mit der November-Abrechnung im Dezember ausgezahlt werden sollte. Bei Mandanten die jetzt noch überlegen die IAP zu zahlen, weisen wir explizit darauf hin, dass die Auszahlung noch im Dezember erfolgen muss (ggf. ein Nettoabzug als "bereits ausgezahlt" erfassen). Aber auch Gehaltsempfänger, die zum Monatsende die Auszahlung erhalten, weisen wir darauf hin, dass die Lohnabrechnung spätestens am 18.12.24 erstellt werden muss, wenn kein Schätzungsverfahren aktiv ist und die Besonderheiten der fehlenden Banktage am (24.12. und) 31.12.24. So dass auch das lfd. Gehalt (inkl. IAP) rechtzeitig überwiesen sein muss.
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