Hallo zusammen, gibt es für dieses Problem nach nunmehr 3 Jahren einen Lösungsvorschlag? Wie handhaben andere Kanzleien das? Es kann doch nicht wirklich eine Lösung sein, die ganzen Mandantennummern zusätzlich bei "MyDATEV Übergreifende Anwendungen" und dann zusätzlich nochmal bei "Digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung" zu erfassen. Das noch viel Unglaublichere ist ja, dass es nicht mal eine übergeordnete Freigabe für diese Gruppierung gibt. Das heißt also, ich muss allen ernstes sämtliche Mandantennummern nochmal bei jeden einzelnen Unterpunkt erfassen. Das kann doch wirklich nicht wahr sein. Wozu gibt es dann den Punkt "Globale Datenfreigaben"? Wenn es nach der DATEV-Logik geht, dürfte es die dann ja gar nicht geben, da es ja eine Kanzlei geben kann, die z.B. Lohn und Fibu unter abweichenden Mandantennummern speichert. Hier kann es ja dann auch sein, dass Mandantennummer 10000 die Fibu bei Mandant A und der Lohn bei Mandant B ist. Hier besteht dringend Nachbesserungsbedarf!! Macht doch die globalen Datenfreigaben wirklich global. Ganz ehrlich, wenn eine Kanzlei die selbe Mandantennummer für unterschiedliche Mandanten nutzt (kommt das überhaupt in der Praxis vor?), können die halt nicht mit globalen Datenfreigaben handeln. Es kann sich doch hier max. um eine einstellige Anzahl von Mandanten handeln. Gruß Matthias
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