Hallo zusammen, in den Aufträgen besteht ja die Möglichkeit, für SEPA-Einzüge bei der Kanzlei-Bankverbindung "Standardbankverbindung des Unternehmens" auszuwählen. Nach meinen Verständnis dürfte dann bei diesen Aufträgen die Kanzlei-Bankverbindung genutzt werden, die in den Mandantenstammdaten unter Debitorendaten -> Lastschriften -> Mandantenbank eingetragen ist. Was passiert, wenn dies im Auftrag so eingestellt ist, aber in den Mandantenstammdaten bei der Mandantenbank "Keine Angabe" ausgewählt ist. Führt das dann zu einem Fehler oder wird dann die Standardbankverbindung der Niederlassung verwendet? Hintergrund: Bisher ist in den Aufträgen bei der Kanzleibankverbindung "Standardbankverbindung der Niederlassung" ausgewählt. Wir möchten jetzt bei Neumandaten Einzüge ggf. von einer anderen Bankverbindung vornehmen. Daher würde ich in den Auftragsvorlagen gerne "Standardbankverbindung des Unternehmens" auswählen, damit man dann bei neuen Mandanten in den Stammdaten eine andere Bankverbindung auswählen kann. Bei den bestehenden Mandanten soll sich aber nichts ändern und auch da können ja neue Aufträge aus den Vorlagen angelegt werden, bei denen dann aber in den Stammdaten keine individuelle Bankverbindung hinterlegt ist. Funktioniert das, oder müsste ich jetzt in allen Bestandsmandanten eine Bankverbindung eintragen? Viele Grüße Matthias
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