Sehr geehrte Frau oder Herr tax, die von Ihnen am Anfang beschriebene Einstellung ist ok. Ein Schloss wird in der Rechteverwaltung online gelb, wenn direkt für die Anwendung die erforderlichen Ordnungsbegriffe (Beraternummer und Mandantennummer) eingegeben werden. Das Schloss bei Belege und Bank kann nicht gelb werden, sondern nur grün, weil man bei diesem keine Ordnungsbegriffe eintragen kann. D.h. die Eingabefelder für die Berater- und Mandantennummer sind ausgegraut. Das Recht Belege muss zusammen mit dem Recht Belegverwaltung freigeschaltet werden. Die Ordnungsbegriffe für die Belegverwaltung gelten dann auch bei Belege. Für Bank ist zusätzlich das Recht Zahlungsverkehr erforderlich. Mit freundlichem Gruß Christian Leier
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