Hallo, bei einem unterjährigen Eintritt wird der Urlaub grundsätzlich gekürzt. Bitte halten Sie hier nochmals Rücksprache mit der SOKA-Bau, ob bei Azubis tatsächlich immer ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen besteht. (Dies würde dann ja auch bei einem Eintritt zum 01.12. eines Jahres gelten, dass dem Azubi dann noch volle 30 Urlaubstage zustehen) LODAS rechnet wie folgt bei einem Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen: Der Mitarbeiter erwirtschaftet jeden Monat 2,5 Urlaubstage. Auf der Abrechnung werden in einem Monat 2 Tage berücksichtigt und im nächsten Monat 3. Wenn wirklich 30 Urlaubstage abgerechnet werden sollen , kann nur der Urlaubsanspruch erhöht werden, damit mehr Urlaubstage abrechenbar sind. Unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Urlaubsanspruch im Feld Urlaubsanspruch aktuelles Jahr muss der Wert erhöht werden, damit die 30 Urlaubstage auf der Abrechnung in der Baulohnstatistik angedruckt werden.
... Mehr anzeigen