Hallo Bahi2025, die Erfassung ist korrekt. Wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zusammengerechnet überschritten, kann bereits vor der Rückmeldung der Krankenkasse ein entsprechender Wert hinterlegt werden, damit die Verhältnisberechnung ausgelöst werden kann. Grundsätzlich werden immer beide Entgelte addiert, jedoch je Arbeitgeber höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Da bei Ihnen beide Arbeitgeber für sich betrachtet unterhalb der BBG liegen, ist in der Kranken- und Pflegeversicherung der Betrag von 5.900,00 EUR einzutragen.
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