Hallo, bei einem Wechsel der Personalnummer kann tatsächlich kein Lohnsteuer-Jahresausgleich erstellt werden. Wie bereits beschrieben, ist ein Lohnsteuer-Jahresausgleich nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer durchgehend über eine Personalnummer beschäftigt war. Dafür wird das Eintrittsdatum geprüft. Eingegebene Vorarbeitgeberwerte werden nicht berücksichtigt. Eine Prüfung, ob der Arbeitnehmer ggf. über eine weitere Personalnummer bereits abgerechnet wurde, gibt es nicht. Sie können jedoch den Wechsel von Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis auch innerhalb einer Personalnummer abbilden. Wenn das Ausbildungsverhältnis während des Monats endet, kann die DEÜV-Meldung aus Vereinfachungsgründen mit dem Enddatum des Monats erstellt werden. Die Sozialversicherungsträger akzeptieren eine DEÜV-Abmeldung zum Monatsende. Mehr Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 1001214 unter Punkt 2.2.1.
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