Hallo,
wir wollen Arbeitnehmer online ab der Februar Abrechnung einführen. Können die AN auch in dem vorigen Monat, Januar, ihre Gehaltsabrechnung einsehen?
Mit der Freischaltung für Arbeitnehmer online werden die Auswertungen für das laufende Jahr und das Vorjahr bereitgestellt.
Ihre Mitarbeiter erhalten also bei Freischaltung im Februar 2021 die Daten ab Januar 2020.
Also können die AN auch den Januar runterladen?
Sofern die Abrechnung im selben System/Bestand erstellt wurde, ja.