Hallo zusammen,
ich bekomme ich LODAS folgende Meldung:
Es wurden keine Stunden geleistet, die abgerechnet werden könnten.
Der betreffende MA wurde angemeldet und ohne erbrachte Leistung innerhalb der Probezeit gekündigt.
Wie muss ich hier vorgehen?
Lieben Dank im Voraus 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich würde in diesem Fall den Mitarbeiter löschen (und somit nicht im RZ verarbeiten lassen), da das Arbeitsverhältnis/Beschäftigungsverhältnis tatsächlich nicht zustande gekommen ist.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Hallo,
leider wird mir der MA nicht beim Löschen vorgeschlagen.
Wenn der Mitarbeiter im RZ verarbeitet wurde, kann er "vorab" nicht mehr gelöscht werden. Da müssen Sie den automatischen Personalnummernlöschlauf abwarten, der jährlich einmal von DATEV vorgeschlagen wird.
Das wäre wohl in Ihrem Fall denn - wahrscheinlich - Ende 2024? Oder @Uwe_Lutz wird es genau wissen.
und was mache ich gegen die o. g. Fehlermeldung von LODAS?
@r_borchert schrieb:Hallo,
leider wird mir der MA nicht beim Löschen vorgeschlagen.
Das geht auch nicht mehr, wenn erstmal Daten (Elstam, Sofortmeldung, etc.) ins Rechenzentrum geschickt worden sind.
Du kannst den Beschäftigungszeitraum auf außerhalb der Rückrechnungstiefe setzen, also z.B. 1.1.21 bis 1.1.21.
Der Mitarbeiter wird dann beim jährlichen Personalnummernlöschlauf Anfang nächsten Jahres gelöscht.
Wenn Sie Zugang zu SVnet haben, würde ich darüber die Anmeldung stornieren.
Wenn es eine Anmeldung gab, wird sie durch den geänderten Beschäftigungszeitraum storniert.
Moin,
einfach den Beschäftigungszeitraum löschen. Mit der nächsten Abrechnung wird dann die Anmeldung storniert (völlig ohne sv.net).
Im Anschluss einen Beschäftigungszeitraum außerhalb der Rückrechnungstiefe erfassen - also z.B. 31.12.2019-31.12.2019. Dann wird die PNr mit dem nächsten Löschlauf Anfang 2024 gelöscht.
Viele Grüße
Uwe Lutz
also lasse ich die Abrechnungen für 07/2023 durchlaufen, ohne beim betreffenden MA einen Beschäftigungszeitraum hinterlegt zu haben und pflege dann im Bearbeitungsmonat 08/2023 einen Beschäftigungszeitraum vom 31.12.2019 - 31.12.2019?
@r_borchert schrieb:also lasse ich die Abrechnungen für 07/2023 durchlaufen, ohne beim betreffenden MA einen Beschäftigungszeitraum hinterlegt zu haben und pflege dann im Bearbeitungsmonat 08/2023 einen Beschäftigungszeitraum vom 31.12.2019 - 31.12.2019?
genau
super, lieben Dank!