Hallo, wenn ich das richtig verstanden habe, habt ihr zum 01.01.2025 das Lohnprogramm auf LODAS gewechselt. Bei Systemwechsel wird bei Mitarbeitern in Elternzeit anders wie bei den anderen mitarbeitern keine Systemwechselmeldung (Grund 36) sondern im alten Programm eine Abmeldung Elternzeit (Grund 37) und im neuen Programm eine neue Anmeldung Elternzeit (Grund 17) gemeldet. Damit hätte mit der Anlage dieser Mitarbeiterin die Meldung 17 anstelle der Systemwechselmeldung im Januar an die Krankenkasse gemeldet werden müssen. @S_John schrieb: ... und ich überhaupt nicht dran gedacht habe, die Daten zur Entbindung etc. in Datev zu übernehmen (und ehrlich gesagt den Reiter zum Mutterschutz auch nicht kannte) und mir das Programm dadurch keine SV-Meldung mit GdA 37 für dein Zeitraum 01.01.25-30.06.25 erstellt hat. Zusätzlich hatte ich diese Meldung auch überhaupt nicht auf dem Schirm, sodass es mir damals nicht aufgefallen ist. ... Ich würde nun prüfen, ob die folgenden Daten für diese Mitarbeiterin im Januar 2025 gespeichert sind: - Mitarbeiterin im Januar 2025 angelegt? Wenn die Mitarbeiterin erst später angelegt wurde, kann man oben über Extras/'Gültig ab'-Datum verschieben die Mitarbeiterdaten in den Januar übernehmen - Fehlzeit Elternzeit vom 01.01.2025 bis 30.06.2025, Eine Fehlzeit bereits ab 26.12.2024 kann nicht verarbeitet werden, da der Dezember 24 nicht mit LODAS abgerechnet wurde - Die Daten für die Geburt unter Personaldaten/Mutterschutz sollten keine Auswirkungen haben, da dies eigentlich auch bei Vätern in Elternzeit funktionieren muss und hier auch keine Daten an dieser Stelle erfasst werden. Viel Glück.
... Mehr anzeigen