Hallo liebe Community, ich habe folgenden Sachverhalt: Der Mitarbeiter war vom 01.01.2026 bis 30.06.2026 beschäftigt. Krankengeldbezug für den Zeitraum 29.05.2026 bis 30.06.2026. PGRS: 101. BGRS: 9011. Grundgehalt 8.750,00 Euro. Es besteht Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung (LA 223) in Höhe von 4.884,61 Euro sowie eine Sondervergütung (LA 203) in Höhe von 1.912,09 Euro. Wie wird diese lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich abgerechnet? Auf meiner Probeabrechnung wird lediglich LSt einbehalten. SV-Abzug erfolgt jedoch nicht. SV-Tage habe ich in 06/2026 keine, aber in den Vormonaten.
... Mehr anzeigen