Da ich in diesem Jahr das Problem wieder habe und noch keine gescheite andere Lösung gefunden habe, hier mein Weg. Verbessungsvorschläge / Hinweise bei Fehlern sind willkommen. Unstrittig ist die Vorgehensweise seitens Haufe, die Zahlung des Mutterschaftgeldzuschusses erfolgt sowohl als Barzuschuss sowie auch unbar in Form eines Sachbezuges Kfz-Gestellung. Unter Personaldaten -> Mutterschutz -> Verdienstangaben habe ich das Brutto (inkl. Kfz) der Vergleichsmonate erfasst sowie das um den Kfz-Sachbezug geminderte Netto. Dies hat zur Folge, dass der Barzuschuss von LODAS korrekt ermittelt und ausgezahlt wird. Danach habe ich eine neue Lohnart (StLA 859) angelegt (mit Folgenettoabzug "Kfz-Sachbezug") auf welcher ich den Kfz-Bezug als Mutterschaftsgeldzuschuss abrechne. Die automatische Kfz-Abrechnung via Personaldaten->Entlohnung->Firmenwagen habe ich deaktiviert. In den Erfassungstabellen gebe ich nun den Kfz-Sachbezug über die neue Lohnart steuer-sv-frei dazu. Mit den Zahlen von oben: Bruttolohn: 3300 €, Nettolohn 1700 € (2000 abzgl. Kfz). Das Programm ermittelt nun korrekt den Barzuschuss von täglich 43,67 € (1700x3/90 = 56,67 € abzgl. 13 € = 43,67 €). Dazu gibts pro Tag 10 € Sachbezug Kfz-Nutzung, also 300 € auf der neu angelegten Lohnart. 43,67 € x 30 = 1310 € + 300 € = 1610 € Netto vom Arbeitgeber zzgl. 13x30 = 390 € von der Krankenkasse ergibt wieder die 2000 € (Rundungsdifferenzen habe ich weggelassen). Im AAG-Antrag erscheint so der Barzuschuss sowie der Sachbezug. Die gewährten Zuschüsse sollten somit auch korrekt in der LSt-Bescheinigung Zeile 15 ausgewiesen werden. In den Monaten, in denen nicht vollständig die Mutterschutzfrist abgerechnet wird, erfasse ich den Kfz-Sachbezug teilweise steuer/SV-pflichtig auf StLA 873 und teilweise auf der StLA 859 (in Summe Monatswert 300 €).
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