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Arbeitsbescheinigung nach Austritt übermitteln

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letzte Antwort am 24.04.2025 11:44:39 von Nicole-1970-
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Nicole-1970-
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Nach Aufforderung eines ausgeschiedenen Mitarbeiters (zum 31.03.2025) muss ich eine DÜ Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB erstellen.

 

Die Bescheinigung wird nicht erstellt. Folgender Fehler:

Personaldaten/Arbeitszeiten/Regelmäßige Arbeitszeit, Register Allgemeine Angaben BEA: Die vereinbarte Wochenarbeitszeit ist nicht vorhanden oder fehlerhaft.

 

Er hatte eine abweichende wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden (Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten sind 40 Stunden).

 

In den Personaldaten ist alles eingetragen. Ich habe die Arbeitsbescheinigung aus März und auch aus April heraus angefordert.

Ich habe in den Personaldaten rückwirkend komplett in 2024 die Zusatzangaben zur regelmäßigen Arbeitszeit angegeben.

Immer bekomme ich die o. g. Fehlermeldung. Kann mir jemand helfen?

LG

GLH
Fortgeschrittener
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Der Lohn für den MA müsste noch einmal abgerechnet werden - unter Berücksichtigung der Änderung, danach sollte es gehen. 

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Nicole-1970-
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Das hat leider nicht geklappt.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Arbeitszeiten müssen für die Arbeitsbescheinigung bis zu 3,5 Jahre zurück bescheinigt werden. Wenn das Beschäftigungsverhältnis entsprechend lange zurückgeht, müssen die Arbeitszeiten auch komplett in den Stammdaten vorhanden sein.


Eine rückwirkende Erfassung von Stammdaten für das Vorvorjahr ist nicht mehr möglich.
Wenn diese Stammdaten fehlen, muss die Arbeitsbescheinigung über das SV-Meldeportal übermittelt werden.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Nicole-1970-
Beginner
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Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Vielleicht macht es Sinn, dass diese Antwort genauso auch im Fehlerprotokoll erscheint.

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letzte Antwort am 24.04.2025 11:44:39 von Nicole-1970-
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