Hallo Lohnexperte, mir gehts primär vorrangig darum, WANN ich die BEA abfragen kann, also jetzt schon (wenn der erste Monat der Freistellung abgerechnet war, hier also der FEB, der ja schon abgerechnet ist) ODER erst nach der März-Abrechnung, damit eben auch das März-Gehalt in der BEA aufgeführt ist. WEIL, so wie ich die Datev-Dok. lese, kann man EVTL. NUR bei Freistellung, bereits VOR der letzten Lohnarbrechnung die BEA abfragen, ohne Freistellung kann ich die BEA sowieso erst NACH dem letzten März-Gehaltsbezug abfragen? Mannohmann...... es nervt mich selbst 😞 Ich befürchte halt, wenn ich jetzt schon ohne März-Geh die BEA sende, wird sich spät. die AfA melden und auch das letzte Gehalt, also März, bescheinigt haben wollen und -wie ich gelesen habe- kann man das bei Freistellung nicht mehr nachträglich nochmals bescheinigen. ...und ich will mich nicht extra im SV-Meldeportal dann anmelden müssen, das kostet dann ja auch wieder Zeit und Geld.
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