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Zusätzliche Arbeitgeberkosten

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letzte Antwort am 28.05.2025 11:06:32 von lohnexperte
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FINDUS100
Einsteiger
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Hallo zusammen!

Für eine Datenanalyse, benötige ich neben dem Bruttolohn, aufgeteilt nach Lohnartenwerten, alle SV-AG-Anteile pro Personalnr. für das Vorjahr.  Auch die zusätzlichen AG-Kosten ( Umlage, Isolvenzgeld und auch Berufsgenossenschaft) benötige ich. Die Umlagen und das Insolvenzgeld habe ich gefunden, wo finde ich den monatlichen Berufsgenossenschaftsbeitrag pro Person. Der steckt doch ebenso in dem Betrag "Zus.AG-Kosten" der Abrechnung? Oder kann ich dieses Feld auswählen?

Kann jemand helfen?

björn
Experte
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

 

nein der BG Beitrag steckt in diesen Kosten nicht drin.

 

Hier müssen Sie sich den BG-Bescheid für das Vorjahr holen und dann für jeden Mitarbeiter einzeln die Berechnung vornehmen, sowie es des die BG für das gesamte Unternehmen durchführt, damit Sie auf die einzelnen Kosten pro Mitarbeiter kommen.

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FINDUS100
Einsteiger
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Das ist nicht so schön!

Aber was steckt denn dann alles in diesem Betrag? Ich kann es nicht nachvollziehen!?

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björn
Experte
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In dem Punkt stecken die Kosten zur U1, U2 und Insolvenzgeld.

 

Ob hier auch noch die pauschale Lohnsteuer, die der AG übernimmt, mit drin steht kann ich leider nicht sagen.

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fraua
Aufsteiger
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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 7
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Umlagen, Pauschalsteuer und ich glaube bestimmte Nettobezüge sind da enthalten. Ich weiss nicht was sonst. 

 

Was heißt „das ist nicht schön“? Woher soll Datev die Beiträge für die BG haben? Das ist doch gar nicht im System hinterlegt bzw. wird nicht in Lodas berechnet.

 

Da kann man nur den Bescheid vom Vorjahr nehmen und manuell schätzen wenn man die Werte für das aktuelle Jahr  haben will

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 7 von 7
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Hallo @FINDUS100 ,

 


@FINDUS100  schrieb:

... und auch Berufsgenossenschaft) benötige ich. .... wo finde ich den monatlichen Berufsgenossenschaftsbeitrag pro Person.


Haben Sie schon mal die Meldung an die BG gemacht und die Beitragsbescheide geprüft bzw. nachvollzogen? Die auf die einzelnen Mitarbeiter entfallenden Beiträge zu ermitteln ist meines Wissens nicht möglich oder aber nur mit einem extrem hohen Aufwand. Um wieviele Mitarbeiter handelt es sich denn? Ich behelfe mir für solche Zwecke immer mit einer Durchschnittsberechnung: Für das Kalenderjahr X durch BG-Bescheid festgesetzter Beitrag geteilt durch die an die BG für dieses Kalenderjahr X gemeldete Lohnsumme. Den sich daraus ergebenden (durchschnittlichen) Prozentsatz wende ich für alle Mitarbeiter an.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 28.05.2025 11:06:32 von lohnexperte
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