Hallo Community, ich hab mal ne vielleicht blöde Frage. Aufgrund der rückwirkenden Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung haben wir nun bei einem Arzt, der von von Eintritt an als rentenversicherungspflichtig abgerechnet wurde, rückwirkend (3 Monate) ab Eintritt auf beitragstechnisch Rentenversicherung Versorgungswerk abgerechnet, in Absprache mit der beitragsabführenden Krankenkasse. Auf den Abrechnungen ist alles korrekt nachberechnet auch bei den Abrechnungen der Krankenkasse, wo bisher der RV-Beitrag hinging. Nur auf dem DÜ-Protkoll des Versorgungswerkes fehlt die Nachberechnung. In der "Übersicht der Zahlungen an Krankenkasse und Finanzamt" worauf auch die Zahlungen an das Versorgungswerk gelistet sind, ist der korrekte zu zahlende Betrag aufgeführt, also incl. der Nachberechnungswerte. Das Versorgungswerk hat nun folglich den zu niedrigen Betrag eingezogen. Habe ich irgendwo ein Schlüssellungsfehler?
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