Ich möchte noch vor dem 28.02.2025 die Geschenke an Dritte pauschal über die Nebenbuchführung versteuern. Muss ich dazu als Berücksichtigungsmonat den Dezember 2024 angeben oder geht das auch mit Januar 2025. Beide Monate wurde bereits abgeschlossen. Muss der Berücksichtigungsmonat mit eine Wiederabrechnung komplett abgerechnet werden? Der Februar wird erst bis 10.3. abgeschlossen.
Gibt es sonst noch was zu berücksichtigen?
Hallo @FINDUS100,
die Lohnsteuer-Anmeldung kann nur für den Vormonat und den aktuellen Monat korrigiert werden. Lohnsteuer-Anmeldungen vorhergehender Zeiträume lassen sich nicht korrigieren.
Korrekturen der manuellen Eingaben für den Vormonat sind nur mit einer Wiederabrechnung komplett oder Wiederabrechnung einzelner PNR möglich.
Kann man nicht über das DÜ-Formular die Lohnsteueranmeldung 12/2024 korrigieren?
@Vanessa2802 schrieb:
Kann man nicht über das DÜ-Formular die Lohnsteueranmeldung 12/2024 korrigieren?
das geht, habe ich soeben erst darüber gemacht.