Hallo @Lohnbüro80, ein Arbeitszeitkonto ist nicht verpflichtend im Garten- und Landschaftsbau. Wenn ein Arbeitszeitkonto geführt wird, können diese Stunden zur Vermeidung von Saison-Kug herangezogen werden. Der Mitarbeiter hat somit keine bzw. geringere Gehaltskürzung durch Saison-Kug. Zusätzlich bekommt der Mitarbeiter für jede AZK-Stunden, die zur Vermeidung von Saison-Kug eingebracht werden, 2,50 EUR steuer- und sv-frei. Weitere Informationen finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 5303081.
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