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Neue Meldung Unfallversicherung

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letzte Antwort am 09.07.2026 13:05:07 von Kristin_Frohmeyer
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RikeFritzsche
Beginner
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Nachricht 1 von 12
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Hallo Community, 

 

wir haben in der Abrechnung 01/2026 folgende Meldung bei einem Mitarbeiter erhalten:

 

Hinweis #LN29421
Sie haben für die Unfallversicherung als Stundenermittlungsverfahren 'Stunden gemäß
abgerechneter Lohnarten' gewählt. Es wurden jedoch keine Stunden gebucht. Deshalb wird
abweichend hiervon für diesen Monat der Vollarbeiterrichtwert mit 51,3372 Stunden
berücksichtigt.
» Sofern der Vollarbeiterrichtwert nicht verwendet werden soll, erfassen Sie die geleisten
Stunden wie im Dokument 1021304 beschrieben.

 

Gab es hier eine Änderung? Müssen wir in den Stammdaten etwas ändern? Im Dezember hatten wir den gleichen Fall, haben aber keinen Hinweis erhalten. Uns scheint es so, als wenn es hier einen Änderung gab.

 

Vielen Dank

 

Rike Fritzsche

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 12
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Hallo Frau Fitzsche,


es handelt sich hierbei lediglich um einen Hinweis mit der Information, dass für den Monat der Vollarbeiterrichtwert berücksichtigt wird, da keine Stunden gebucht wurden.


Wurde beim Mitarbeiter ein abweichendes Stundenermittlungsverfahren erfasst?


Welcher Beitragsmaßstab wurde durch den UV-Stammdatenabruf zurückgemeldet? Beim Beitragsmaßstab "2 Arbeitsstunden" wird ein Lohnnachweis auf Basis von Arbeitsstunden erwartet.


Den zurückgemeldeten Beitragsmaßstab finden Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften, Schaltfläche "Rückmeldedaten" in der Spalte "Beitragsmaßstab".


Weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1021304 .

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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RikeFritzsche
Beginner
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Nachricht 3 von 12
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Moin Herr Platz,

 

vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung. Leider löst das nicht unser Problem.

 

In unserem Feld Rückmeldung zum Beitragsmaßstab steht: Entgelt (Lohnnachweis wird auf Basis von Entgelten erwartet).

 

Bis zur Abrechnung 12/2025 haben wir so eine Rückmeldung nie erhalten. Die Stunden auf dem Lohnnachweis wurden korrekt angegeben.

Was uns ebenfalls irritiert ist, dass nur bei den Ausscheidern diese Meldung auftaucht. Gab es seitens der DATEV hier eine Anpassung im Jahr 2026?

 

Viele Grüße aus dem Norden

 

Rike Fritzsche

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WuF
Beginner
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Nachricht 4 von 12
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Hallo :-),

 

dass die Meldung nur bei Ausscheidern kommt stimmt so nicht 😉

Habe den selben Sachverhalt:

Beitragsmaßstab = Entgelt

Stundenermittlung für Mandant = Stunden anhand des Vollarbeiterrichtwertes

Stundenermittlung für Mitarbeiter = Stunden gemäß abgerechneter Lohnarten

 

Mitarbeiter hat im Januar nur Lohnfortzahlung.

Lfz-Stunden dürften im Lohnnachweis nicht berücksichtigt werden und jetzt zieht Datev den Vollarbeiterrichtwert heran?!

 

VG

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Jott_Bee
Einsteiger
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Ich habe die gleiche Meldung. Bei mir haben die Mitarbeiter im Januar nicht gearbeitet wegen Schlechtwetter - also Saison KuG.

 

@Matthias_Platz 

 

Der Vollarbeiterrichtwert kann ja nicht richtig sein.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

diesen Sachverhalt sehen wir uns gerne genauer an.

 

Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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b_b_
Einsteiger
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Nachricht 7 von 12
1137 Mal angesehen

Hallo Frau Preuß,

 

gibt es zu diesem Thema schon eine Lösung?

Handelt es sich um einen Programmfehler?

 

Danke für Rückinfo

Gruß

 

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ingridrichter
Beginner
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Hallo,

 

auch wir bekommen (plötzlich) in der Abrechnung 02/2026 diese Meldungen. 

Lösung lt. DATEV-Copilot ist die Umstellung des Stundenlohnermittlungsverfahren auf "Soll-Arbeitsstunden".

 

Wir haben das Stundenermittlungsverfahren auf „(tarif-)vertraglich vereinbarte Soll-Arbeitsstunden (abzgl. Fehlzeit)“ umgestellt. Im Rahmen dieser Einstellung sollte die regelmäßige Arbeitszeit pro Woche (z. B. 10 Stunden) in den Arbeitnehmerdaten laut Ihrer Dokumentation automatisch mit dem Faktor 4,348 multipliziert werden, um die monatliche Soll-Arbeitszeit (z. B. 43,48 Stunden) zu berechnen.

 

Allerdings stellt das Programm diese Berechnung nicht automatisch an. 

 

Ich bitte um eine Prüfung, ob es sich dabei um einen Software-Fehler handelt, und um Rückmeldung, wie dieses Problem zu lösen ist.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Richter

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koecke
Einsteiger
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Temporär könnte man 1 x 1/100 Stunde eintragen 🙂

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

Sie erhalten bei der Abrechnung vereinzelt die Hinweismeldung #LN29421. Der betroffene Mitarbeiter hat keine UV-Stunden, wenn im jeweiligen Monat z. B. Lohnfortzahlung oder eine Unterbrechung abgerechnet wird. Der Vollarbeiterrichtwert darf in diesem Fall nicht verwendet werden.

Wir haben den Sachverhalt analysiert. Die Prüfung sowie die Ausgabe der Hinweismeldung #LN29421 wird zum nächsten Service-Release 15.59 entfernt. Die neue Version wird voraussichtlich am 19.03.2026 bereitgestellt.

Der Vollarbeiterrichtwert wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr herangezogen. Sie erhalten bei zukünftigen Abrechnungen den genannten Hinweis nicht mehr.

Führen Sie mit der neuen Version eine manuelle Nachberechnung durch, wenn die Stundenanzahl korrigiert werden muss. Bei dem Beitragsmaßstab Entgelt sind die Stunden für die Beitragsberechnung nicht relevant.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
tschortsch
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 12
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Hallo Frau Schöneweis,

 

tschortsch_0-1783504638621.png

 

wir erhielten diesen Hinweis erstmals bei der Lohnabrechnung Juni 2026.

Bei der Probeabrechnung 07/2026 zeigt es diesen Hinweis auch an.

 

Besteht der Fehler immer noch?

Viele Grüße 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 12
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Hallo @tschortsch,


der Hinweis wird ausgegeben, wenn als Verfahren zur Stundenermittlung Anwesenheitsstunden gewählt ist und keine Stunden erfasst werden.


Bisher wurde der Lohnnachweis in diesem Fall mit 0 Stunden übermittelt. Ab dem Beitragsjahr 2026 ist dies gemäß den Vorgaben der DGUV nicht mehr möglich. Für die Berechnung der UV-Stunden im Lohnnachweis wird automatisch der Vollarbeiterrichtwert herangezogen.


Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 9225509 - Verfahren zur Stundenermittlung.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.07.2026 13:05:07 von Kristin_Frohmeyer
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