Letztlich darf sich jeder in eine der drei Gruppen einteilen: Die Hardliner: Haben den Personalfragebogen in der bekannten Form abgeschafft (ebenso Versand Fragebogen über DATEV Personaldaten) und fordern stattdessen ausschließlich Dokumente vom Mitarbeiter an (Personalausweis, KK-Karte, Versicherungsnummernnachweis (wenn vorhanden) etc.). Mitarbeiter freut sich, da kein Fragebogen mehr ausgefüllt werden muss. Personalverantwortliche fühlen sich gut, da § 65 Absatz 56 Satz 1 DEÜV erfüllt (und falls der Versicherungsnummernnachweis mal nicht vorliegt, machen sie einfach die Abfrage bei der DRV, da ihnen aus dem Personalausweis ja alle Angaben hierfür vorliegen). Und das bereits seit Inkrafttreten des 8. SGB IV-ÄndG am 01.01.2023! Die Gemäßigten: Haben den Personalfragebogen nun aufgrund des ITSG-/DATEV-Aufschreis modifiziert und lassen sich vom Arbeitnehmer bestätigen, dass angegebene Daten nur gemäß § 65 Absatz 56 Satz 1 DEÜV aus amtlichen Dokumenten entnommen und in den Fragebogen eingetragen wurden. Die Relaxten: Lassen alles beim Alten und sagen sich: "Wo kein Kläger, da kein Richter!" Schließlich hat für den Nachweis der Kinderanzahl für die PV gemäß GKV-Spitzenverband auch ein vereinfachter Nachweis gereicht und es mussten keine amtlichen Nachweise erbracht werden. EDIT: Jetzt habe ich mich selbst bei den §§ verschrieben 🙂
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