Hallo Community,
wir haben in der Abrechnung 01/2026 folgende Meldung bei einem Mitarbeiter erhalten:
Hinweis #LN29421
Sie haben für die Unfallversicherung als Stundenermittlungsverfahren 'Stunden gemäß
abgerechneter Lohnarten' gewählt. Es wurden jedoch keine Stunden gebucht. Deshalb wird
abweichend hiervon für diesen Monat der Vollarbeiterrichtwert mit 51,3372 Stunden
berücksichtigt.
» Sofern der Vollarbeiterrichtwert nicht verwendet werden soll, erfassen Sie die geleisten
Stunden wie im Dokument 1021304 beschrieben.
Gab es hier eine Änderung? Müssen wir in den Stammdaten etwas ändern? Im Dezember hatten wir den gleichen Fall, haben aber keinen Hinweis erhalten. Uns scheint es so, als wenn es hier einen Änderung gab.
Vielen Dank
Rike Fritzsche
Hallo Frau Fitzsche,
es handelt sich hierbei lediglich um einen Hinweis mit der Information, dass für den Monat der Vollarbeiterrichtwert berücksichtigt wird, da keine Stunden gebucht wurden.
Wurde beim Mitarbeiter ein abweichendes Stundenermittlungsverfahren erfasst?
Welcher Beitragsmaßstab wurde durch den UV-Stammdatenabruf zurückgemeldet? Beim Beitragsmaßstab "2 Arbeitsstunden" wird ein Lohnnachweis auf Basis von Arbeitsstunden erwartet.
Den zurückgemeldeten Beitragsmaßstab finden Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften, Schaltfläche "Rückmeldedaten" in der Spalte "Beitragsmaßstab".
Weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1021304 .
Moin Herr Platz,
vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung. Leider löst das nicht unser Problem.
In unserem Feld Rückmeldung zum Beitragsmaßstab steht: Entgelt (Lohnnachweis wird auf Basis von Entgelten erwartet).
Bis zur Abrechnung 12/2025 haben wir so eine Rückmeldung nie erhalten. Die Stunden auf dem Lohnnachweis wurden korrekt angegeben.
Was uns ebenfalls irritiert ist, dass nur bei den Ausscheidern diese Meldung auftaucht. Gab es seitens der DATEV hier eine Anpassung im Jahr 2026?
Viele Grüße aus dem Norden
Rike Fritzsche
Hallo :-),
dass die Meldung nur bei Ausscheidern kommt stimmt so nicht 😉
Habe den selben Sachverhalt:
Beitragsmaßstab = Entgelt
Stundenermittlung für Mandant = Stunden anhand des Vollarbeiterrichtwertes
Stundenermittlung für Mitarbeiter = Stunden gemäß abgerechneter Lohnarten
Mitarbeiter hat im Januar nur Lohnfortzahlung.
Lfz-Stunden dürften im Lohnnachweis nicht berücksichtigt werden und jetzt zieht Datev den Vollarbeiterrichtwert heran?!
VG
Ich habe die gleiche Meldung. Bei mir haben die Mitarbeiter im Januar nicht gearbeitet wegen Schlechtwetter - also Saison KuG.
Der Vollarbeiterrichtwert kann ja nicht richtig sein.
Hallo,
diesen Sachverhalt sehen wir uns gerne genauer an.
Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.
Hallo Frau Preuß,
gibt es zu diesem Thema schon eine Lösung?
Handelt es sich um einen Programmfehler?
Danke für Rückinfo
Gruß
Hallo,
auch wir bekommen (plötzlich) in der Abrechnung 02/2026 diese Meldungen.
Lösung lt. DATEV-Copilot ist die Umstellung des Stundenlohnermittlungsverfahren auf "Soll-Arbeitsstunden".
Wir haben das Stundenermittlungsverfahren auf „(tarif-)vertraglich vereinbarte Soll-Arbeitsstunden (abzgl. Fehlzeit)“ umgestellt. Im Rahmen dieser Einstellung sollte die regelmäßige Arbeitszeit pro Woche (z. B. 10 Stunden) in den Arbeitnehmerdaten laut Ihrer Dokumentation automatisch mit dem Faktor 4,348 multipliziert werden, um die monatliche Soll-Arbeitszeit (z. B. 43,48 Stunden) zu berechnen.
Allerdings stellt das Programm diese Berechnung nicht automatisch an.
Ich bitte um eine Prüfung, ob es sich dabei um einen Software-Fehler handelt, und um Rückmeldung, wie dieses Problem zu lösen ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Richter
Temporär könnte man 1 x 1/100 Stunde eintragen 🙂
Hallo Community,
Sie erhalten bei der Abrechnung vereinzelt die Hinweismeldung #LN29421. Der betroffene Mitarbeiter hat keine UV-Stunden, wenn im jeweiligen Monat z. B. Lohnfortzahlung oder eine Unterbrechung abgerechnet wird. Der Vollarbeiterrichtwert darf in diesem Fall nicht verwendet werden.
Wir haben den Sachverhalt analysiert. Die Prüfung sowie die Ausgabe der Hinweismeldung #LN29421 wird zum nächsten Service-Release 15.59 entfernt. Die neue Version wird voraussichtlich am 19.03.2026 bereitgestellt.
Der Vollarbeiterrichtwert wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr herangezogen. Sie erhalten bei zukünftigen Abrechnungen den genannten Hinweis nicht mehr.
Führen Sie mit der neuen Version eine manuelle Nachberechnung durch, wenn die Stundenanzahl korrigiert werden muss. Bei dem Beitragsmaßstab Entgelt sind die Stunden für die Beitragsberechnung nicht relevant.