Hallo Community, suche eine Lohnart die p. Verst. mit 30 % werden muss und Sv-Pflichtig ist. Welche LA eignet sich hierfür? LG
Stammlohnart 843, sofern der AG die SV des Mitarbeiters "übernimmt".
und wenn die SV der AN selbst tragen soll?
Hallo @Bahi2025,
für die Abrechnung von Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer verwenden Sie die Lohnart 849 Sachzuwendung p. St. Der Betrag wird mit 30 Prozent pauschal versteuert. SV-rechtlich wird der Betrag als Einmalbezug behandelt.
Alternativ können Sie für eine Pauschalversteuerung folgende Stammlohnarten verwenden:
870 Besond. Pausch./SV Lfd.
871 Besond. Pausch./SV Jhrl.
872 Besond. Pausch./SV frei
Bei diesen Stammlohnarten wird ein abweichender Lohnsteuerprozentsatz herangezogen, der festgelegt werden muss. Den abweichenden Lohnsteuerprozentsatz (z. B. 30%) hinterlegen Sie unter Mandantendaten | Steuer | Pauschalsteuer.
Sie können den abweichenden Lohnsteuerprozentsatz auch für einzelne Mitarbeiter unter Personaldaten | Steuer | Pauschalsteuer erfassen.