Hallo liebe Community, ich habe einen Abrechnungsfall, bei dem ich mir mangels Erfahrung unsicher bin, ob die Abrechnung korrekt läuft: Ein Mitarbeiter war vom 27.05.2022 bis 08.10.2023 im Krankengeldbezug und wurde anschließend ausgesteuert. Seitdem bezog er Arbeitslosengeld, das Arbeitsverhältnis bestand aber unverändert weiter. Nun ergeben sich rückwirkend zwei Dinge: Der Mitarbeiter erhält ab 01.01.2025 eine volle Erwerbsminderungsrente (Rentenbescheid liegt vor). Er hat zum 28.02.2025 selbst gekündigt. Für den Februar 2025 ist eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 7.300 € zu zahlen. Die Probeabrechnung in DATEV LODAS zeigt: 👉 Keine Lohnsteuer, aber Abzüge für Sozialversicherung. Meine Frage an euch: Ist das so korrekt, obwohl der Mitarbeiter seit Mai 2022 durchgehend arbeitsunfähig war und nicht mehr im Betrieb eingesetzt wurde? Müsste die Urlaubsabgeltung nicht steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei sein (wegen durchgehender AU bis Austritt)? Gibt es in LODAS etwas Besonderes zu beachten (z. B. Einmalzahlungseinstellung oder SV-Kennzeichen)? Ich freue mich über jede Hilfestellung oder Hinweise, wo ich das in DATEV ggf. korrekt einstellen kann. Vielen Dank und viele Grüße Kasanka
... Mehr anzeigen