Hallo Kasanka, bei der Urlaubsabgeltung besteht die Möglichkeit, dass auf den Einmalbezug keine Lohnsteuer anfällt. Dies ist abhängig von den Steuermerkmalen des Arbeitnehmers und dem bis dahin entstandenen Steuer-Brutto. Weitere Informationen zum Thema Urlaubsabgeltung finden Sie hier: Urlaubsabgeltung abrechnen - Beispiele für LODAS unter Punkt 2.1 Rechtlich können wir Sie hierzu allerdings nicht beraten. Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse bezüglich der Fehlzeiten. Sie können uns auch gerne über einen anderen Service-Kanal kontaktieren, dann sehen wir uns das einmal gemeinsam an.
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