Hallo @Kasanka, das Kontrollkästchen "Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen" aktivieren Sie bitte im aktuellen Abrechnungsmonat. Die Buchung unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen im Register Standard erfassen Sie ebenfalls im aktuellen Abrechnungsmonat (04/2026). Der Arbeitnehmer muss für ELStAM neu angemeldet und nach der Abrechnung wieder abgemeldet werden. Hier wird unter anderem festgelegt, ob der Arbeitgeber der Hauptarbeitgeber ist. Weitere Informationen finden Sie in folgendem Hilfe-Dokument: Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS (Dok.-Nr. 1070395) Ob in diesem Fall ein voraussichtliches Jahresarbeitsentgelt berücksichtigt werden muss, kann ich Ihnen rechtlich leider nicht beantworten. Hat ein Mitglied der Community hierzu Erfahrungen, die an dieser Stelle geteilt werden wollen? Alternativ nehmen Sie zur Klärung bitte Kontakt zur zuständigen Krankenkasse auf. Weitere Informationen zur Abrechnung von Einmalbezügen nach Austritt eines Arbeitnehmers finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument 5303235 unter Punkt 2.3.
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