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Abfindung nach Austritt in LODAS abrechnen

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letzte Antwort am 08.05.2026 14:10:04 von Vanessa_Mertel
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Kasanka
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich arbeite mit LODAS und habe erstmals folgenden Fall. Trotz Recherche bin ich noch sehr unsicher und würde mich über Unterstützung freuen.

 

Sachverhalt:

  • Arbeitnehmer-Austritt: 28.02.2026
  • Mit der Abrechnung 04/2026 soll eine Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes in Höhe von 7.000 € ausgezahlt werden.
  • Letztes laufendes Brutto bis 02/2026: monatlich 3.500 €
  • Der ehemalige Arbeitnehmer hat mir bestätigt, dass aktuell kein neues Beschäftigungsverhältnis besteht.

Meine Fragen zur Vorgehensweise in LODAS:

 

  1. In welchem Bearbeitungsmonat setze ich das Häkchen
    „Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen“?
  2. Erfasse ich die Abfindung in 04/2026 über:
    Bewegungsdaten → Erfassungstabelle → Standard
    mit Stammlohnart 208 „Abfindung“ und Betrag 7.000,00 €?
  3. Muss der Arbeitnehmer für ELStAM zum 01.04.2026 erneut angemeldet werden und nach der Abrechnung wieder zum 01.04.2026 abgemeldet werden?
  4. Muss bei der Abfindung ein voraussichtliches Jahresarbeitsentgelt berücksichtigt werden?
    Falls ja:
    Welchen Betrag müsste ich hier ansetzen?
    Ist das bisherige laufende Entgelt bis 02/2026 ausreichend oder muss ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet werden?

Ich hatte bisher noch keine Abfindung nach Austritt und möchte die Abrechnung korrekt vorbereiten.

 

Vielen Dank vorab für jede Unterstützung.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
48 Mal angesehen

Hallo @Kasanka,


das Kontrollkästchen "Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen" aktivieren Sie bitte im aktuellen Abrechnungsmonat.


Die Buchung unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen im Register Standard erfassen Sie ebenfalls im aktuellen Abrechnungsmonat (04/2026).


Der Arbeitnehmer muss für ELStAM neu angemeldet und nach der Abrechnung wieder abgemeldet werden. Hier wird unter anderem festgelegt, ob der Arbeitgeber der Hauptarbeitgeber ist. Weitere Informationen finden Sie in folgendem Hilfe-Dokument: Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS (Dok.-Nr. 1070395)


Ob in diesem Fall ein voraussichtliches Jahresarbeitsentgelt berücksichtigt werden muss, kann ich Ihnen rechtlich leider nicht beantworten.


Hat ein Mitglied der Community hierzu Erfahrungen, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?


Alternativ nehmen Sie zur Klärung bitte Kontakt zur zuständigen Krankenkasse auf.


Weitere Informationen zur Abrechnung von Einmalbezügen nach Austritt eines Arbeitnehmers finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument 5303235 unter Punkt 2.3.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.05.2026 14:10:04 von Vanessa_Mertel
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