Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Abrechnung 03/2025 im Zusammenhang mit einer EEL-Meldung wegen Kinderkrankengeld.
Für einen Mitarbeiter wurde eine Fehlzeit wegen "Kind krank" im Zeitraum 26.03.2025 bis 28.03.2025 erfasst (also 3 Kalendertage).
Allerdings habe ich versehentlich bei der Erfassung unter Fehlzeiten / "Allgemeine Angaben" > "Angaben zum Arbeitsentgelt" das Häkchen bei „Am ersten Tag der Freistellung wurde bei vollem Entgelt noch teilweise gearbeitet“ gesetzt.
Im DÜ-Protokoll zur EEL-Meldung (lt. Auswertung 133) wurden dadurch nur 2 Arbeitstage (statt3 Tage) im Freistellungszeitraum an die Krankenkasse übermittelt.
Die Krankenkasse hat sich bei mir gemeldet und gebeten, die korrekte Anzahl von 3 Tagen erneut zu übermitteln.
Meine Frage:
Kann ich die EEL-Meldung mit der korrekten Anzahl an Tagen neu übermitteln ?
Wenn ja, wie gehe ich dafür am besten vor?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Kasanka,
ich würde den Haken aus der Fehlzeit wieder herausnehmen und eine Probeabrechnung machen.
Wenn das nicht geht würde ich mit 1/96 die Abrechnung starten.
Wenn das auch nicht geht, würde ich die Fehlzeit löschen und neu eingeben, dann ohne den Haken.
Ich habe das so noch nicht getestet, könnte mir aber vorstellen, dass es so geht.
Viele Grüße
Sailor
Hallo Sailor,
vielen Dank nochmals für die Unterstützung!
Ich habe den Haken aus der Fehlzeit entfernt und eine Probeabrechnung durchgeführt.
Jetzt sieht im Protokoll der Probeabrechnung / DÜ alles korrekt aus.
Jetzt stellt sich mir die Frage:
Muss ich die Korrektur erst mit der nächsten regulären Abrechnung übermitteln, oder gibt es eine Möglichkeit, die Übermittlung manuell anzustoßen?
Viele Grüße
Kasanka
EEL-Meldungen für Kinderkrankengeld können leider nur mit Abrechnungen geschickt werden. Du musst also entweder bis zur nächsten Abrechnung warten oder eine Wiederabrechnung machen.
Okay!
vielen Dank für die Unterstützung!😊