Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Berücksichtigung eines langzeitkranken Mitarbeiters bei der Berechnung der Schwerbehindertenabgabe 2024:
Ein Mitarbeiter ist seit 2022 langzeitkrank. Ihm wurde rückwirkend zum 01.10.2024 eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt, sein offizielles Austrittsdatum ist aber erst der 31.01.2025.
Soll ich ihn unter „Anzahl anrechenbarer Arbeitnehmer“ als „anrechenbar“ erfassen oder nicht?
Ich bin unsicher, ob die rückwirkende Bewilligung der Erwerbsminderungsrente dazu führt, dass er ab dem 01.10.2024 nicht mehr als anrechenbarer Arbeitnehmer gilt.
Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Vielen Dank für den Link und die Rückmeldung! Das hilft mir weiter. 😊