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Schwerbehindertenabgabe Anrechnung eines Langzeitkranken Mitarbeiters mit Erwerbsminderungsrente

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letzte Antwort am 12.03.2025 13:13:26 von Kasanka
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Kasanka
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zur Berücksichtigung eines langzeitkranken Mitarbeiters bei der Berechnung der Schwerbehindertenabgabe 2024:

 

Ein Mitarbeiter ist seit 2022 langzeitkrank. Ihm wurde rückwirkend zum 01.10.2024 eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt, sein offizielles Austrittsdatum ist aber erst der 31.01.2025.

 

Soll ich ihn  unter „Anzahl anrechenbarer Arbeitnehmer“ als „anrechenbar“ erfassen oder nicht?

 

Ich bin unsicher, ob die rückwirkende Bewilligung der Erwerbsminderungsrente dazu führt, dass er ab dem 01.10.2024 nicht mehr als anrechenbarer Arbeitnehmer gilt.

 

Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
131 Mal angesehen

Ich würde anrechnen aufgrund dieser Definition:

 

Langzeitkranke | IW-Elan

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CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
126 Mal angesehen

... und für die Zeit ab Erwerbsminderungsrente siehe:

 

Ruhende Arbeitsverhältnisse | IW-Elan

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Kasanka
Beginner
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Nachricht 4 von 4
91 Mal angesehen

Vielen Dank für den Link und die Rückmeldung! Das hilft mir weiter. 😊

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letzte Antwort am 12.03.2025 13:13:26 von Kasanka
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