Hallo @Private09, durch das Arbeitszeitkonto (Gleitzeitkonto) werden die Differenzen zwischen den Ist-Stunden und der Sollarbeitszeit ausgeglichen. Diese "Ausgleichsstunden" sind auch baulohnpflichtige Stunden und müssen daher gemeldet werden. Bei dem Arbeitszeitkontomodell "Ausgleichskonto Baugewerbe (Monatslohn)" werden die Stunden mit der Stammlohnart 462 abgerechnet und an die SOKA-BAU gemeldet. Wenn es sich um ein manuelles Arbeitszeitkonto handelt, muss die Lohnart gegebenenfalls noch richtig geschlüsselt werden. Beim manuellen Arbeitszeitkonto "Stunden und Beträge" werden die Stunden mit der Stammlohnart 460 manuell abgerechnet. In dieser Lohnart ist es wichtig, in der Registerkarte Allgemein unter Bearbeitungsvorschriften bei Stundenstatistik für Lohnkonto und B/N auf "bezahlte Stunden" zu schlüsseln. In der Registerkarte Baulohn müssen ebenfalls die richtigen Schlüsselungen hinterlegt werden. Wenn zum Jahresende das Arbeitszeitkonto ausgeglichen wird, erfolgt der Ausgleich mit der Stammlohnart 461. Die Stammlohnart 461 ist bereits bei der Neuanlage richtig vorbelegt. Eine Erfassung mit dem BS 76 erfolgt nicht.
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