Hallo @a_dornfeld, rechtlich verbindlich können wir Sie hierzu nicht beraten, nach unserem aktuellen Kenntnisstand gilt jedoch Folgendes: Die Steuerfreiheit nach § 3b EStG setzt voraus, dass ein Zuschlag für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (sog. SFN-Arbeit) gezahlt wird. Die Lohnfortzahlung bei Arbeitsausfall anlässlich von gesetzlichen Feiertagen ist daher steuer- und beitragspflichtig. Diese und weitere Informationen finden Sie in DATEV LEXinform unter: https://wissensplattform.apps.datev.de/document/lexinform/5300262 https://wissensplattform.apps.datev.de/document/lexinform/5300574
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