Wir haben einen Mandanten zum 01.04 vom Ansparkonto auf das Ausgleichskonto umgestellt. Da ich "Anfänger" bin, verstehe ich folgendes nicht: Als das Arbeitszeitkonto noch ein Ansparkonto war, hat es die Überstunden mit der LA 108 (Überst. Grundvergütung) und der LA 507 (25% Überst.-Zuschlag) vergütet. Das wird jetzt bei dem Ausgleichskonto nicht mehr gemacht. So wie ich es im Hilfecenter gelesen habe, würde es dies aber automatisch abrechnen.!? Unter den Mandantendaten / Arbeitszeitkonto / zu bez. monatl. Arbeitszeit habe ich (bsp. Abrechnung Juni) die 164,00 Stunden eingetragen, da nicht nach den 178 GTL Stunden abgerechnet wird, sondern nach den tatsächlichen Arbeitstagen pro Monat. (Sommer: 41 Stunden in der Woche, Winter 38 Stunden in der Woche) Der Arbeitnehmer des Mandanten hat im Juni 177,75 Stunden gearbeitet, somit hat er 13,75 Überstunden (177,75h-164h=13,75h). Berechnet werden 177,75 Stunden zu je 13,00 Euro, auf das Arbeitszeitkonto gehen 13,75 Stunden. Bei bez. Stunden stehen jetzt allerdings 164,00 Stunden in der Statistik. Warum werden die Überstunden nun nicht mit dem Zuschlag vergütete? Warum werden 177,75 Stunden bezahlt und abgerechnet? Es müssten doch nur 164,00 Stunden bezahlt werden? Die 13,75 Stunden gehen ja korrekt auf das Arbeitszeitkonto?
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