Ein AN aus dem Bauhauptgewerbe tritt aus dem Unternehmen aus und hat noch 6,75 Überstunden auf dem AZK,
welche per Urlaubsabgeltung abgerechnet werden sollen.
Wenn ich die Stunden mit der LA 877 abrechne, nimmt es mir die Stunden ja nicht aus dem AZK. Wenn ich die 6,75 Stunden dann zusätzlich über die LA 460 buche, bezahlt es mir diese doch doppelt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bei Ende AZK einfach das Austrittsdatum eingeben und automatischer Ausgleich bei Ende des AZK auswählen.
Die Auszahlung sollte dann automatisiert geschehen (über Probeabrechnung kontrollieren)
Hallo,
dazu habe ich auch eine Frage:
Ich habe auch ein Mitarbeiter der am 31.01.26 austritt und 32,50 Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto hat. Jetzt habe ich das Ende des Arbeitszeitkontos auf den 31.01.26 gesetzt und er hat mir auch die Stunden ausgezahlt.
Jetzt habe ich aber zusätzlich auf der Abrechnung noch die Lohnart 530 AZK/Überstd.-Zuschlag.
Laut Tarifvertrag müssen für die ausgezahlten Stunden Überstundenzuschläge gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer betriebsbedingt oder durch Fristablauf aus dem Unternehmen ausscheidet.
Wo erfasse ist sowas? Weil in meinem Fall hat der Arbeitnehmer gekündigt. Dies habe ich in den Kündigungsdaten auch so erfasst und er zieht sich das trotzdem.
Oder ist es doch richtig, dass er Zuschläge dafür bezahlt bekommt?!
Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen.
Liebe Grüße
Kerstin
Vielleicht hängt in der Lohnart für den Automatik Ausgleich AZK eine Lohnveränderung mit drin?
Welches Arbeitszeitkontomodell hast Du gewählt? Eventuell liegt es auch daran?
Hallo,
ich habe das Arbeitszeitkontomodell: Ausgleichskonto Baugewerbe (Monatslohn) hinterlegt.
Bei Ausgleichskonto Baugewerbe (Monatslohn) sagt der Datev-Bot, dass diese Lohnarten angelegt wurden - entsprechend wird dann wohl auch ein Zuschlag bei Auszahlung gezahlt.
Ich verwende das manuelle AZK - Stunden und Beträge, da erfolgt die Auszahlung mit LA 461 ohne Zuschläge.
(manuelles Konto bedeutet aber auch, dass ich das AZK jeden Monat tatsächlich manuell +/- bestücke - je nach Anzahl der Mitarbeiter kann das mühsam werden).
Ja, die beiden Lohnarten sind angelegt. Er zieht sich das ja auch. Ist nur die Frage ob das auch richtig ist.
Denn wenn ich den Tarifvertrag richtig verstehe, muss man den Zuschlag nur zahlen, wenn der Arbeitnehmer betriebsbedingt oder durch Fristablauf aus dem Unternehmen ausscheidet.
Mein Mitarbeiter hat aber selbst gekündigt.
Ist das nun richtig, dass er sich den Zuschlag zieht?
Oder ich muss mal bei Soka-Bau nachfragen.
Gute Frage.
Kannst Du das nicht manuell lösen? Also zB mit der Lohnart 461 das AZK auszahlen?
Hallo,
ich habe vorhin erst gesehen, es gibt die Möglichkeit bei dem automatischen Ausgleich folgendes auszuwählen: autom. Ausgleich ohne Berechnung der Überstundenzuschläge.
Da ich der Meinung bin, dass der Mitarbeiter in meinem Fall keine Überstundenzuschläge bekommt, habe ich das ausgewählt und er zahlt mir jetzt auch nur die Stunden aus.
Trotzdem danke für Ihre Hilfe.