Hallo, wir nutzen bei einigen Mandanten die "Personalakte". Bestellt wurde das Produkt über die Kanzlei-Beraternummer, somit nur für uns nutzbar. Wenn sich nun doch ein Mandant entschließt, DUO bzw. DATEV Personal nutzen zu wollen, kann man die komplette Personalakte ohne Verlust auf die Mandantenberaternummer übertragen? Und falls ja, wie?
Danke.
Hallo,
wenn alle Belege übertragen werden sollen, ist ein Übertrag nötig.
Wichtige Informationen hierzu finden Sie in unserem Hilfe-Dokument: Mandantendaten übertragen bei DATEV Personal .
Alternativ können die Belege manuell runter- und hochgeladen werden.
Danke, ich habe das eben testweise versucht. Die Personalakte unter Dokument - Alle Dokumente herunterladen - und bei einem anderen Mandanten über Dokument hochladen die ZIP-Datei ausgewählt. Dann kommt ein Fehler: "DPA00092. Unzulässiges Dateiformat" Es handelt sich nur um PDFs.
Hallo @babe67,
eine ZIP-Datei kann nicht in die DATEV Personalakte hochgeladen werden. Zuvor müssen alle Inhalte aus der ZIP extrahiert werden.
Markieren Sie dafür die ZIP-Datei im Datei-Explorer. Über die rechte Maustaste das Kontextmenü öffnen und "alle extrahieren" wählen. Danach den Speicherort festlegen.
Pro Mitarbeiter und für die unternehmensweiten Dokumente gibt es in der ZIP eigene Ordner, welche die einzelnen PDF-Dateien enthalten.
Durch das Extrahieren sind die einzelnen Ordner im gewählten Speicherort verfügbar.
Die PDF-Dateien können pro Ordner gewählt und in die DATEV Personalakte hochgeladen werden.
Hallo Herr Fürther,
das würde grundsätzlich gehen. Sehe ich es richtig, dass man aber jedes einzelne Dokument wieder verschlagworten und zuordnen müsste? Wäre somit keine Option.
Dann doch der Beraternummern-Übertrag. Würde hier die Personalakten 1:1 (inkl. Zuordnung und Verschlagwortung) übertragen werden oder wäre auch hier eine Nachbearbeitung nötig?
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe.
Hallo @babe67,
Ihre Annahme ist korrekt:
Wenn die Dokumente manuell in die DATEV Personalakte hochgeladen werden, ist anschließend eine erneute Verschlagwortung bzw. Zuordnung erforderlich.
Erfolgt dagegen ein Mandantenübertrag des Lohnbestands im RZ (LODAS zu LODAS), wird die DATEV Personalakte mit den neuen Ordnungsbegriffen 1:1 übernommen. In diesem Fall sind für die DATEV Personalakte keine Nacharbeiten notwendig.
Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Center Dokument Mandantendaten übertragen bei DATEV Personal
Hallo nochmal!
Nach ausgiebiger Recherche bin ich nun der Ansicht, dass ich einen großen Denkfehler hatte.
Ich muss den Mandant ja nur registrieren, damit er SmartLogin nutzen kann, oder? Damit kann er sich auf den bestehenden Lohnbestand (der auf der Kanzleiberaternummer liegt) über DATEV Personal und somit in die Personalakte einloggen. Richtig? Der Lohnbestand muss ja überhaupt nicht auf die mandantengenutzte Beraternummer übertragen werden.
Mich verwirrt das System mit den Beraternummern etwas.
Hoffe, ich liege jetzt richtig.
In diesem Fall stimmt das wohl (man muss in der RVO dem Mandanten dann die Rechte freischalten).
Die (Unter-)beraternummer muss immer dann übereinstimmen, wenn von einer Anwendung in die andere Anwendung Daten übergeben werden sollen.
z.B.:
Buchhaltung will digitale Belege buchen
Buchhaltung will Auswertungen für Mandant in Unternehmen Online bereitstellen
Lohn will Auswertungen für Mandant in Unternehmen Online bereitstellen
Sie KÖNNEN dem Mandanten Rechte auf der Kanzleiberaternummer geben, das machen wohl auch viele Berater.
Es gibt aber auch viele Admins (ich gehöre dazu), die aus Sicherheitsgründen NIE Mandanten Rechte auf der Kanzleiberaternummer geben - weil man sich dann übel verschreiben kann und das auch erstmal auffallen muss (Mandant X sieht Daten von Mandant Y).
Einzige Ausnahme (für mich): meineSteuern, da passiert die Rechtevergabe per Mausklick automatisch.