@Nadinka25 schrieb: Vielen Dank schonmal, jetzt kriege ich aber die Fehlermeldung: Meldezeitraum: 01.10.2025 - (offen): Elektronische Lohnsteuerkarte: Anmeldung für das Vorjahr ab dem 01.03. des aktuellen Jahres nicht mehr möglich. Die Anmeldung wurde deshalb nicht übermittelt. Bitte prüfen und erfassen Sie die Lohnsteuerabzugsmerkmale ggf. für die Monate bis Dezember manuell. Kann ich den Lohn trotzdem abrechnen oder muss ich da noch was ändern? Hallo @Nadinka25, diese Meldung bezieht sich auf das ELStAM-Verfahren, hier sind keine Anmeldungen für 2025 mehr möglich. Da es Ihnen um die Korrektur der SV-Meldungen geht, können Sie diese Meldung ignorieren. Falls Sie eine ELStAM-Anmeldung durchführen müssen, wäre diese frühestens mit Meldebeginn 01.01.2026 möglich.
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