@Aquarius schrieb: Da sich unsere Mitarbeiter in dem anderen Portal bereits registriert haben, wurde entschieden, die Abrechnungen dort hochzuladen, um den Leuten eine zweite Registrierung zu ersparen. Reduziert auch unseren Aufwand durch verschlamperte Arbeitnehmer Online Logins. Mit dem Auswertungsabruf Mitarbeiter hätten wir für die Leute, die wirklich noch offline sind, ja eine gangbare Lösung. Ist das korrekt so? Bleiben die Einträge dann für den nächsten Monat erhalten? Ich fürchte - nachdem es Temporäre Auswertungssteuerung heißt - dass ich die Einträge jeden Monat neu erfassen muss. Hallo @Aquarius, in diesem Fall können Sie die Auswertungen unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen auf Rückübertragung aus RZ stellen. Mit dem Auswertungsabruf Mitarbeiter können Sie den gewünschten Mitarbeitern die Auswertungen dennoch in Druckform zur Verfügung stellen. Allerdings muss hier als "tmp. Ausgabefach" der Versand an PNR hinterlegt werden. Sie können sich hier an die Anleitung im Dokument 1007440 (Kapitel 3.3) halten.
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