Hallo zusammen,
ich verstehe noch nicht so ganz, wann der Arbeitgeber (Gerüstbau) Anspruch auf die Erstattung von Lohnausgleich hat.
In meinem Fall wurde den Arbeitnehmern an den Tagen 25. und 26.12.25 Feiertagslohn abgerechnet/ausbezahlt.
Könnte ich das rückwirkend in Lohnausgleich ändern und der Arbeitgeber hätte die Möglichkeit den Erstattungsantrag gegenüber der SOKA zu stellen?
Hoffe mir kann hier jemand helfen...
Hallo @Sde90,
eine Nachberechnung von Lohnausgleich ist möglich und kann mit einer Wiederabrechnung oder einer Nachberechnung auf einen Vormonat durchgeführt werden.
Der gebuchte Feiertag muss dafür gelöscht oder gegengebucht werden.
Sie finden weitere Informationen zu diesem Thema im Dokument 5303097 .