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Lohnausgleich Gerüstbau

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letzte Antwort am 19.01.2026 14:43:14 von Christopher_Fürther
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Sde90
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Hallo zusammen, 

ich verstehe noch nicht so ganz, wann der Arbeitgeber (Gerüstbau) Anspruch auf die Erstattung von Lohnausgleich hat.

In meinem Fall wurde den Arbeitnehmern an den Tagen 25. und 26.12.25 Feiertagslohn abgerechnet/ausbezahlt. 

Könnte ich das rückwirkend in Lohnausgleich ändern und der Arbeitgeber hätte die Möglichkeit den Erstattungsantrag gegenüber der SOKA zu stellen? 

Hoffe mir kann hier jemand helfen... 

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
99 Mal angesehen

Hallo @Sde90,

 

eine Nachberechnung von Lohnausgleich ist möglich und kann mit einer Wiederabrechnung oder einer Nachberechnung auf einen Vormonat durchgeführt werden.
Der gebuchte Feiertag muss dafür gelöscht oder gegengebucht werden.
Sie finden weitere Informationen zu diesem Thema im Dokument 5303097 .

 

 

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.01.2026 14:43:14 von Christopher_Fürther
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