Guten Tag,
ein weiterbeschäftigter Rentner bezieht lt. Bescheid eine "Altersrente f. schwerbehinderte Menschen ", er hat die Regelaltersgrenzeaber noch nicht erreicht:
Schlüsselung
- PGR 120
- BGR: 3111
Problem: Rentnerschlüssel: Altersvollrentner richtig ?
Der Rentner kann - ohne DATEV Fehlermeldung - nur mit dem Rentnerschlüssel "Altersvollrentner " abgerechnet werden, wobei er in dem Sinne aber noch kein Altersvollrentner ist, da er s. o. die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat.
Fehlermeldung mit Rentnerschlüssel Altersteilrente:
Frage also: Rentnerschlüssel Altersvollrentner richtig ?
Danke und Gruß
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
gemäß den Vorgaben der ITSG ist ab 01/2024 der Rentnerschlüssel Altersvollrente bei einem Altersrentner für schwerbehinderte Menschen richtig.
Dies gilt auch, wenn der Mitarbeiter die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat.
Der Rentnerschlüssel Altersteilrente ist bei einer Altersteilrente für schwerbehinderte Menschen korrekt.
Hallo,
der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber ich habe jetzt ein ähnliches Problem und wollte daher hier nochmals einhaken.
Ich rechne einen AN ab, bei dem im April 2026 rückwirkend die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum 01.06.2025 anerkannt wurde.
Bisher wurde der Arbeitnehmer ganz normal abgerechnet.
Wenn ich ihn nun in den Monat 06/2025 in Lodas zurückgehe und ihn als Altersvollrentner schlüssele, muss ich zwingend auch das Kästchen bezügl. Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit anklicken (ansonsten lässt mich das Programm nicht raus). Wenn ich dann allerdings anklicke "Verzicht liegt vor" (was eigentlich auch falsch ist, da er ja nicht versicherungsfrei ist) kommt der Hinweis dass dieser erst in Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze erklärt werden kann.
Mach ich irgendwas falsch?
Hallo @stbberlin,
in diesem Dokument finden Sie alle Schlüsselungen zu Rentnern.
Haben Sie die Schlüsselung wie in Kapitel 3.5 mit Personengruppe 120 und Beitragsgruppenschlüssel 3111 vorgenommen?
Hier wäre dann der Eintrag "Verzicht auf RV-Freiheit liegt nicht vor" korrekt.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich hab das so gemacht, da ich anders nicht weiter kam. Allerdings ist es etwas unlogisch "Verzicht auf RV-Freiheit liegt nicht vor" anzukreuzen, da das indiziert, dass überhaupt irgendein Wahlrecht bestand - was bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ja nicht der Fall ist.....