Hallo, noch mal eine fachliche Frage zur SR: Ich habe einen Einzelunternehmer, der sein Geschäft im Ganzen (Restaurant) zwischenzeitlich veräußert hat. Der Nachfolger führt das Unternehmen in unveränderter Form fort. Ich habe bislang die Auffassung vertreten, dass eine Geschäftsveräußerung nicht mit einer Geschäftsaufgabe gleichzusetzen ist, da die Hilfen unternehmensbezogen sind.. Dementsprechend müsste ich im Organisationsprofil ja aber auch ankreuzen, dass die Geschäftstätigkeit nicht eingestellt wurde (vorab: Auf eine Antwort von der Hotline warte ich seit Monaten). Ich hab dabei aber irgendwie ein Störgefühl. Wie immer, bin ich dankbar für jede Meinung. Nur zur Klarstellung: Der Mandant erhält keine Nachzahlung, im Gegenteil, er muss einen kleinen Betrag zurückzahlen. Ich möchte aber vermeiden, dass die Schlussrechnung wegen "falscher Angaben" im Organisationsprofil abschlägig beschieden wird. Eine Neueinreichung nach dem 31.08. ist dann ja nicht mehr möglich.
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