Der Sachverhalt ist leider zu kompliziert, um Ihn ohne Hotline/Bewilligungsstelle zu lösen. Niemals länger als 2 Wochen auf eine Antwort warten, regelmäßig anrufen und/oder E-Mail schreiben. Wir haben schließlich auch nur 10 Tage Zeit für Rückfragen. Aber mal meine persönliche Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit: Der Käufer übernimmt die Verpflichtung zur Abgabe der Schlussabrechnung, und hat ggf. die Rückzahlung zu leisten. Wenn ihm das nicht passt, dann muss er rechtlich prüfen lassen, ob der Kaufpreis angemessen war, und ob er gegen den Verkäufer vorgehen kann. Ich würde den Vertretungsberechtigten im Organisationsprofil ändern, und Fristverlängerung beantragen. Wir hatten Fälle, in denen der Verkäufer ÜI und der Käufer ÜII beantragt hat. Da können wir ja nur Paket 1 gebündelt abgeben, und der Käufer muss unterschreiben.
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