Hallo zusammen, einen guten Start ins neue Jahr! Ich habe vom alten Arbeitgeber meines Mandanten über die VaSt eine LSt-Bescheinigung übermittelt bekommen die unter 9. ermäßigt besteuerte Versorungsbezüge für mehrere Kalenderjahre und LSt-Abzug unter 11. ausweist sowie unter 30. und 31. den Beginn und die Monate. Ein Bruttoarbeitslohn wird nicht ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Auszahlung einer zugesagten betrieblichen Altersversorgung nach Ausscheiden beim Arbeitgeber. Ich bekomme jetzt aber den Fehler: Fehler / Steuerpflichtige Person 1. Versorgungsbezug Es ist ein erster und letzter Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden, erfasst, obwohl keine steuerbegünstigten Versorgungsbezüge und keine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag erfasst sind. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Löschen Sie den ersten und letzten Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden, oder ergänzen Sie die steuerbegünstigten Versorgungsbezüge und die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag. ¨ Hinweis / Steuerpflichtige Person Lohnsteuerbescheinigung(en) StKl 6 Es ist kein Bruttoarbeitslohn erfasst. Für die elektronische Datenübermittlung wird dieser mit '0' ergänzt. Prüfen Sie die Eingaben. Der Hinweis passt für mich, beim Fehler kann ich entweder jetzt steuerbegünstigte Versorgungsbezüge eintragen die in Zeile 5 enthalten sind - da aber Zeile 5 0 ist kann man nichts eintragen. Alternativ die Monate löschen - habe ich gemacht. Dann kann man die ESt übermitteln, dann bekomme ich allerdings einen Versorgungsfreibetrag abgezogen. Dieser darf m.E. nicht abgezogen werden, da weder beamtenrechtlich noch Altersgrenze, vermindert Erwerbsfähig oder Hinterbliebenenbezüge vorliegen. Hab ich einen Denkfehler? Oder ist die Abfindung der betrieblichen Altersversorgung (gem. § 3 BetrAVG) anders einzutragen und falsch in der LSt-Bescheinigung ausgewiesen? Danke und viele Grüße
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