Hallo,
wir benötigen nur Belege online für einen Drittanbieter.
Ich kann über DUO und die Stammdaten ja ein Unternehmen neu anlegen und dort auch nur Belege online bestellen - das würde m.E. problemlos klappen auf der Kanzleiberaternummer. Wir bestellen aber für jeden Mandanten eine eigene Unterberaternummer. Benötigen wir also zwingend UN Online für diese Unterberaternummer oder funktioniert der obige Weg auch unter Eingabe der Unterberaternummer?
Hat da jemand Erfahrung mit wie es aktuell läuft?
Viele Grüße
@DrNo schrieb:Hallo,
wir benötigen nur Belege online für einen Drittanbieter.
Ich kann über DUO und die Stammdaten ja ein Unternehmen neu anlegen und dort auch nur Belege online bestellen - das würde m.E. problemlos klappen auf der Kanzleiberaternummer. Wir bestellen aber für jeden Mandanten eine eigene Unterberaternummer. Benötigen wir also zwingend UN Online für diese Unterberaternummer oder funktioniert der obige Weg auch unter Eingabe der Unterberaternummer?
Hat da jemand Erfahrung mit wie es aktuell läuft?
Viele Grüße
Also wenn die Fibu Daten auf der Kanzleiberaternummer liegen wäre das zumindest für die Ordnungsbegriffe kein Problem und keine Unterberaternummer notwendig. Kosten für Belege online fallen dann in der Kanzlei an.
Die Frage ist, wie die Belege nach DUO kommen sollen und was der Mandant tun soll.
Beispiel eines DATEV-Konkurrenten mit DATEV-Schnittstelle:
- Beleg online wird über die Kanzlei angelegt
- Schnittstelle und Zugangsmedium für Mandanten auf Unterberaternummer bestellen
- Mandant aktiviert nur die Übertragung im Fremdprogramm, schaut also nicht in DUO rein -> Ergo kein DUO-Vertrag notwendig
- Wenn der Mandant auch mit DUO arbeiten soll -> DUO Vertrag auf Unterberaternummer bestellen notwendig.
Oder geht es hier um was ganz anderes?