abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Überbrückungshilfe III plus (und andere?) - Portokosten sind keine Fixkosten!?

4
letzte Antwort am 01.08.2022 11:09:01 von andrereissig
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 1 von 5
1104 Mal angesehen

Lach- und Sachbeihilferecht - heute mit: Der Bezirksregierung Arnsberg.

 

Die meint nämlich, Portokosten sind keine Fixkosten. Klingt komisch, ist aber so.

 

Hat sich jemand mit diesem Thema schonmal rumschlagen müssen?

 

Meine Antwort darauf war erst einmal:

 

Wir bitten höflich um eine Begründung, warum Portokosten nicht förderfähig sind, da diese Vorgehensweise für uns nicht nachvollziehbar ist.

Mit welcher Argumentation werden beispielsweise Telefonkosten oder sogar Rundfunkgebühren (bei denen es sich dem Grunde nach nicht einmal um eine Kommunikation handelt) gefördert? Der übergeordnete Kostenpunkt lautet „Kosten für Telekommunikation“, wobei Telekommunikation als jeglicher Austausch von Informationen und Daten über eine räumliche Distanz hinweg verstanden werden kann.

Warum werden dann Telefonkosten oder Internetgebühren gefördert, aber Porto, welches den Versand von Rechnungen und Material aus der üblichen Geschäftstätigkeit umfasst, als nicht förderfähig kategorisiert, obwohl das Unternehmen sie als regelmäßige Fixkosten gar nicht vermeiden kann?

 

Wenn Einschluss- und Ausschlusskriterien in den FAQ vom Regelungsgeber nicht umfassend und abschließend ausformuliert werden, sondern beispielhaften Orientierungscharakter haben, so sollte wenigstens die daraus folgende Auslegung der Förderfähigkeit kongruent und nachvollziehbar sein, um uns als prüfenden Dritten die Auslegung überhaupt erst zu ermöglichen. Dieser Ausschluss ist für uns in der jetzigen Form in keiner Weise logisch herzuleiten.

 

Wir danken für eine Aufklärung dieses Punktes.

 

Da wird in der Hotline immer schön eine Auskunft über die Förderfähigkeit von Kosten verweigert, mit der Begründung, daß die Auslegung der FAQ dem prüfenden Dritten unterläge und wenn man dann anhand der FAQ eine Herleitung durchführt, wird das Ganze ohne Logik ad absurdum geführt.

 

...oder bin ich das jetzt völlig auf dem Holzweg?

 

Wenn man damit argumentieren würde, daß das Unternehmen die Portokosten vermeiden könnte, indem es keine Sendungen verschickt, könnte man mit der gleichen Begründung auch die Kündigung des Telefonanschlusses verlangen.

 

Live long and prosper!
Stb2021
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
1074 Mal angesehen

Also die Bezirksregierung Detmold ist derselben Ansicht, prüft das allerdings nie, es wurde bisher nur einmal gestrichen, obwohl in den angeforderten Aufstellungen die Portokosten ersichtlich waren.

 

Meiner Meinung nach, hängen die sich an diesem Satz auf:

"Förderfähig sind... nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten...(also) wenn das zugrunde liegende Vertragsverhältnis nicht innerhalb des Förderzeitraums gekündigt werden kann "

 

Mandanten haben keine Verträge mit der Deutschen Post.

Telefon kann man so schnell nicht kündigen. Rundfunkgebühren kann man niemals kündigen. 

Die Portokosten kann man aber locker auf 0€ setzen, man kann ja überall selber hinfahren wenn eh keine Kunden in den Laden kommen.

 

 

andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 5
1058 Mal angesehen

@Stb2021  schrieb:

Meiner Meinung nach, hängen die sich an diesem Satz auf:

"Förderfähig sind... nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten...(also) wenn das zugrunde liegende Vertragsverhältnis nicht innerhalb des Förderzeitraums gekündigt werden kann "

 

Mandanten haben keine Verträge mit der Deutschen Post.


Uff!

 

Okay, das finde ich als Argumentation aber schon echt steil. Ich könnte also zu jedem Kunden rausfahren, um ihm die Rechnung zu bringen, was aber gegen jedes Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen würde. Ich habe zwar keinen Vertrag mit der Post, kann mich gegen die Kosten aber nicht wehren, wenn ich meine Produkte versenden will.

 

Na ja, vielleicht muss man an dieser Stelle einfach Kopfschütteln mit Schulterzucken kombinieren und die Streichung schlucken. In der Regel geht es ja nicht um horrende Summen und wenn man doch einen Massenversender hat, steht der zumeist ja schon in einem festen Vertragsverhältnis mit seinem Logistiker.

 

Danke für die Einschätzung.

Live long and prosper!
0 Kudos
Arnd05
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
991 Mal angesehen

Hallo Andre,

 

tja, ich habe ganz zu Anfang der Ü-Hilfen u.a. auch hier mal nach einer genauen Definition gefragt, was denn nun "Fixkosten" sind...?

Bis heute gibt es da keine Antwort darauf....

Warum?????

Weil es eben keine normierte Definition gibt, was denn nun Fixkosten sind.

Einzig in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung existieren Definitionen.

Die sind hier aber irrelevant........

 

Der Argumentation der BR Arnsberg nach dürften sämtliche Kosten, welche nicht auf einem Vertragsverhältnis beruhen, NICHT förderfähig sein......!!!!!????

 

Tja, **bleep** happenz.......

 

 

andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 5
976 Mal angesehen

Ja, mit der Argumentation dürfte ich aber auch Instandhaltung und Einlagerung nicht fördern.

 

Gleichzeitig könnte ich dann ja argumentieren, daß die Kosten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis zwischen Unternehmen und Kunde stammen, in dessen Rahmen eine schriftliche Rechnungsstellung oder Produktversand per Post vereinbart wurde.

 

Ich muß also die Rechnung oder das Produkt versenden, um meinen Vertragspflichten nachzukommen.

 

Na ja, wir sprechen hier in der Regel über geringere Beträge, aber mir geht es da eher ums Prinzip.

 

FAQ 2.4

Kosten gelten dann als nicht einseitig veränderbar, wenn das zugrunde liegende Vertragsverhältnis nicht innerhalb des Förderzeitraums gekündigt oder im Leistungsumfang reduziert werden kann, ohne das Aufrechterhalten der betrieblichen Tätigkeit zu gefährden.

Wenn ich meine Produkte und Rechnungen nicht mehr versenden kann, könnte das Aufrechterhalten meiner betrieblichen Tätigkeit problematisch werden.

 

Jetzt könnte man sagen, ich verliere mich hier in Haarspalterei oder versuche, einen Sachverhalt zu konstruieren, aber das tun die Bewilligungsstellen genauso.

 

Außerdem sagt 2.4 Ziffer 10 FAQ, daß Ausgaben gefördert werden für

 

• Kosten für Telekommunikation (Telefon- und Internet, Server, Rundfunkbeitrag und so weiter)

Dieses "und so weiter" und der fehlende Ausschluss in der Negativliste wiegt für mich schon ziemlich schwer.

Live long and prosper!
4
letzte Antwort am 01.08.2022 11:09:01 von andrereissig
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage