eine kurze Zwischenmeldung: ich selbst bin ja der Empfehlung von Lukas Hendricks gefolgt und habe 2 MdB mit dem "Musteranschreiben" angeschrieben. Gestern habe ich dann tatsächlich ein Rückmail von einem dieser beiden MdB erhalten. Folgender Inhalt: Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie auf die Probleme bei den Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen eingehen. Auch wir sehen, dass der derzeit praktizierte Prüfungsansatz nicht zweckmäßig ist. Auf Seiten der prüfenden Dritten führt der geltende Prüfungsansatz zu unverhältnismäßigen Mehrbelastungen. Der Umfang der Rückfragen, die Prüftiefe sowie die zu kurze Beantwortungszeit von grundsätzlich nur 14 Tagen überfordern Unternehmen und den Berufsstand. Dazu kommt, dass seit Jahresanfang die Bewilligungsstellen der Länder in immer neuen Schreiben ausführliche Belegnachweise zu Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen fordern. Dies verzögert die Abarbeitung der noch offenen Schlussabrechnungen in den Kanzleien der prüfenden Dritten erheblich, während die Bundesregierung gleichzeitig lange nicht von der ursprünglich gesetzten Frist abrücken wollte. Dieser Druck kommt ohne Not, denn schon heute sind die Bewilligungsstellen der Länder nicht in der Lage, die eingereichten Schlussabrechnungen abzuarbeiten. Wie Sie schreiben, sind von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400.000 Schlussabrechnungen bundesweit nur rund 15 Prozent beschieden. Deshalb haben wir zwei Initiativen auf den Weg gebracht. Erstens haben wir der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage 15 Fragen zum Verfahrensstand bei den Corona-Schlussrechnungen gestellt, die die Bundesregierung nun bis zum 4. April 2024 beantworten muss (die Kleine Anfrage der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10586 finden Sie anbei). Zweitens haben wir die Bundesregierung mit unserem Antrag, der am 12. März 2024 in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, aufgefordert, die Abgabefrist für die verbliebenen Schlussabrechnungen vom 31. März 2024 auf den 31. Dezember 2024 zu verlängern und die Prüfung der Schlussabrechnungen sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung risikoorientiert vorzunehmen (den Antrag von CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10615 finden Sie ebenfalls anbei). In Zusammenarbeit mit der Bundessteuerberaterkammer, den Mitgliedern des Berufsstandes und den Länderfinanzverwaltungen konnte mittlerweile erreicht werden, dass die Bundesregierung die Abgabefrist der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024 verlängern wird. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenngleich wir als Union eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2024 gefordert haben. Außerdem fordern wir nachdrücklich, die Prüfung der Schlussabrechnungen sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung risikoorientiert vorzunehmen, damit sich die Bewilligungsstellen der Länder auf die Bearbeitung der tatsächlich prüfungsbedürftigen Fälle konzentrieren können. Für Ihre Rückfragen nehme ich mir gerne Zeit. Mit freundlichen Grüßen ...selbst wenn das jetzt ein Mustermail zur Beantwortung aller Anfragen ist, so bin ich doch positiv erstaunt, wie seitens der Politik damit umgegangen wird. ....inhaltlich stecken ja durchaus da auch noch 2-3 Informationen drin, die nennenswert sind. Alles in allem bin ich inzwischen der Meinung, dass die Verantwortlichen zumindest einmal angemessen auf die ganz Problematik reagiert haben (wenn auch viel zu spät). So what - ich bin trotz der Fristverlängerung - quasi - durch mit den SAR `s und warte jetzt auf weitere Rückfragen.... Frohes Schaffen allerseits.....
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