Hallo stbberlin, mir war das auch aufgefallen. Ich habe das Thema mit dem Support geklärt. Dies ist kein Fehler. Es wurden programmseitig alle Fristen, die auf den 31.12.2023 liefen, auf den 31.03.2024 gesetzt. viele Grüße MK3 Anbei die Antwort von KPMG zu meiner Anfrage. Bitte auch den letzten Absatz lesen. Es gibt im Programm unverändert einen Fehler. "Auschlaggebend, ob eine Fristverlängerung erfolgreich im beantragt und im System hinterlegt wurde, ist die Spalte "Schlussabrechnungsfrist". Wenn hier der 31.03.2024 hinterlegt ist, haben Sie erfolgreich Fristverlängerung beantragt. Ist hier jedoch noch der 31.12.2023 datiert erfolgte für den jeweiligen Antrag noch keine Fristverlängerung oder Prozess wurde nicht beendet, Für solche Anträge muss das nachgeholt werden. Aus Ihrem 2. Screenshot der letzten E-Mail steht als Hinweis: Bearbeitung der individuellen Fristverlängerung ist noch offen. Das bedeutet, dass der Fristverlängerungsprozess nicht beendet wurde (der Prozess, nicht zwingend die Beantragung, z.B. wenn Sie Fristverlängerung beantragt haben, danach wieder auf Fristverlängerung freischalten geklickt haben um evtl. nachzuprüfen ob die Frist verlängert wurde und danach Zwischengespeichert haben - damit "denkt" das System der Prozess ist noch offen). Klicken Sie auf den Button "Individuelle Fristverlängerung Freischalten Fortsetzen". Kontrollieren Sie im Folgenden die Spalte Schlussabrechnungsfrist für alle Anträge. Wenn dort der 31.03.2024 wurde die Fristverlängerung bereits erfolgreich beantragt. In diesem Fall klicken Sie nicht auf Zwischenspeichern, sondern auf Bearbeitungsvorgang verwerfen. Sollten Sie auf Zwischenspeichern klicken "denkt" das System, Sie bearbeiten noch eine Fristverlängerung, was zu der Hinweismeldung führt, dass die Bearbeitung der Fristverlängerung (Ihrerseits) noch offen ist. Wenn in der Spalte Schlussabrechnungsfrist jedoch bei einem Antrag noch der 31.12.2023 hinterlegt ist, markieren Sie den entsprechenden Antrag und beantragen eine Fristverlängerung für diesen. Dazu klicken Sie am Ende auf "Fortsetzen" um den Prozess der Beantragung der Fristverlängerung zu beenden - nicht auf zwischenspeichern, sonst "denkt" das System Sie bearbeiten die Freischaltung weiterhin und die Hinweismeldung erscheint. Zu Ihrem 1. Screenshot aus Ihrer E-Mail vom 19.10.23: Zu dem Filter " Nur Anträge, für die noch kein Schlussabrechnungspaket eingereicht worden ist und ohne individuelle Fristverlängerung" und dennoch werden auch Anträge angezeigt, die bereits bis zum 31.03.2024 Frist verlängert haben: Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen Anzeigefehler, welcher zufolge hat, dass auch Anträge, für die eine Fristverlängerung erfolgt ist, angezeigt werden. Dieser Anzeigefehler ist aktuell bei uns in der Bearbeitung. Auschlaggebend ob die Fristverlängerung erfolgte oder nicht, ist immer das Datum in der Spalte zur Schlussabrechnungsfrist. Bei Ihnen steht dort der 31.03.2024, damit haben Sie die Fristverlängerung für die Ihnen angezeigten Anträge erfolgreich beantragt. Wir entschuldigen die Verwirrung aufgrund des Anzeigefehlers und melden uns, sobald dieser behoben wurde. Vielen Dank." Mit freundlichen Grüßen Ihre Support-Hotline für Überbrückungshilfe Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Phone +49 30 530 199 322 E-Mail: DE-SDPruefendeDritte@kpmg.com
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