Hallo Community, ich habe hier einen Fall und bräuchte mal eure Meinung dazu. Mein Mandant ist in D ansässig, ein Kunde der in der Schweiz lebt bringt sein in D zugelassenes Kfz zu meinem Mandanten und dieser soll es reparieren. Dieser Kunde möchte jetzt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. In meinen Augen handelt es sich hierbei um eine Werklieferung (§3 (4) UStG), denn mein Mandant beschafft das Material und bearbeitet den Gegenstand in D. Da der Kunde sein Kfz auch wieder in D übernimmt (§1 (1) UStG) und eigenständig damit in die Schweiz fährt, ist die Rechnung mit Umsatzsteuer auszuweisen. Hab ich einen Gedankenfehler oder Knoten im Kopf?
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