Hat irgendeiner noch die erste Version FAQ's für die Dezemberhilfe?
Die Bewilligungsstelle behautet, dass - sofern man bei der NH den durchschnittlichen Netto-Monatsumsatz im Jahr 2019 als Vergleichsumsatz angegeben hat, diesen auch für die DH nehmen musste - und keine Wahl hatte hier den Vergleichsmonat (12/19 zu 12/20) zu wählen (dies war bei Soloselbständigen möglich).
In den ursprünglichen Anträgen finde ich hierzu keine Hinweise.
VG
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/FAQ/NhDh/novemberhilfe-und-dezemberhilfe.html
Hilft das?
Da steht nichts in der Art drin, bin ich der Meinung
Wir hatten den Fall auch. Die aktuellen FAQ sind dazu eindeutig. Selbst wenn es früher anders in den FAQ stand, bestimmt die Bewilligungsstelle die Spielregeln.
"Im Falle von Soloselbständigen kann als Vergleichsumsatz alternativ der durchschnittliche Netto-Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden (einheitlich für November- und Dezemberhilfe)."
Punkt 2.1 in den FAQ:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/FAQ/NhDh/novemberhilfe-und-dezemberhilfe.html
Steht in den FAQs vom 26.11.2020 doch schon drin
Guten Morgen id_norderstedt,
erst einmal: vielen Dank für die Rückmeldung!
Allerdings steht in Ihrer Anlage, wenn man diese öffnet: "Stand 26. November 2021".
Es muss zu dem damaligen Zeitpunkt 12.2020 FAQ's für die Dezemberhilfe gegeben haben, in welchen nicht die einheitliche Vorgehensweise hinsischtlich der Vergleichsumsätze gefordert war. Ich habe dies so in Erinnerung und wollte noch einmal Sicherheit haben, dass die FAQ's dann später im Nachgang geändert wurden (dies war ja auch bei den anderen Programmen bis zum Schluß der Fall).
Irgendwie auch komisch, dass man das nicht direkt dann in den Anträgen reingenommen hat...
Haben Sie noch eine alte Unterlage?
Vielen Dank vorab und beste Grüße
MK3
Guten Morgen und vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich habe leider zwischenzeitlich bittere Erfahrungen bezgülich der Auslegungen der Bewilligungsstellen gemacht. Nachdem wir in in verschiedenen Bundesländern aktiv sind, sieht man auch wie unterschiedlich die einzelnen Stellen agieren. wir haben auch Mandanten die bereits klagen, jedoch ist die Aussicht auf Erfolg sehr, sehr gering.
Wen es interessiert: ich füge eine Unterlage der IHK München & Oberbayern bei.
Gruß MK3